Hallo,
ich möchte kurz fragen, ob jemand zu folgendem Punkt Tipps hat:
Eine Strafanzeige kann man ja bei der Polizei und Sta erstatten. Soweit so gut.
Beispiel:man hat bspw. wegen Unterschlagungsdelikten einen Geschäftsführer + Anwalt wegen Beihilfe zur Verschleierung + Mitarbeiter einer Behörde wegen bewußt falscher Angaben in Verdacht etc.). Gerichtlich verwertbare Beweise können allerdings erst durch Sta-Ermittlungen erbracht werden, falls eventuelle Spuren und Nachweismöglichkeiten von den Akteuren nicht beseitigt wurden etc.
Ist es nun richtig, daß man vorsichtig sein muss bei Verdachtsäußerungen(die in einer Anzeige gegen einen selbst wegen falscher Verdächtigung o.ä. münden können)?
Darf man allerdings im eigenen Sachvortrag bzgl. der Anzeige, den man bei der Sta abgeben will, Formulierungen wie
a) „es wird vermutet, daß…“
b) " es kann nicht ausgeschlossen werden, daß"
verwenden bzw. gibt es für einen selbst unbedenkliche (Standard-)Formulierungen, die man auf jeden Fall durchgängig verwenden kann?
Hatte auch überlegt, alle Punkte, die Hinweise/Vorschläge für die Sta-Ermitllungen geben sollten, als Fragen zu formulieren - also i.S.v. :
„Es wäre zu prüfen, ob…?“
oder
„hat der Geschäftsführer Auslandskonten zum Transfer von Unterschlagungskonten angelegt?“
„hat die Ehefrau des Gf sich an Unterschlagungen beteiligt?“
„haben Mitarbeiter der Firma eigene Konten zur Verfügung gestellt?“
„hat ein Ra, der für diese Firma tätig war, eine Datenveränderung bei einer Behörde durch persönliches Auftreten mit Vertretungsmacht ermöglicht?“
(dürfte man bei diesem Ra den Namen erwähnen?)
