Allg. Frage zur Besteuerung von Einnahmen der UG

Hallo!

Ich frage mich was eigentlich steuerlich interessanter ist, ein Einzelunternehmen oder eine UG bzw. ab wann welches Szenario interessanter wird; dazu habe ich mal folgende Frage:

Nehmen wir mal an jmd. betreibt nebenberuflich entweder eine UG oder ein Einzelunternehmen; in seinem Hauptjob verdient derjenige >80k EUR, womit Netto (ohne Kirchensteuer und KV) etwa 57% des Bruttos bleiben.

So, nun mal angenommen der Mensch erwirtschaftet nebenberuflich 20000 EUR als Einzelunternehmen, dann bleiben auch hiervon etwa 57% nach Zahlung aller Abgaben übrig, korrekt?
Also etwa 11400 EUR.

So, nun mal angenommen der Mensch (bzw. die UG) erwirtschaftet nebenberuflich 20000 EUR als Gesellschafter. Dann gehen hiervorn erstmal Körperschaftssteuer (25%), Soli und Gewerbesteuer. ab, also etwa 30%.
Bleiben 14000 EUR.
Nehmen wir an der Gesellschafter zahlt sich kein regelm. Gehalt aus da die Einnahmen ohnehin zu sehr schwanken, sondern immer am Jahresende einen Gewinn, so wird dieser mit der Abgeltungssteuer verrechnet, richtig? Also nochmal 25% Abzug.
Bleiben 11500 EUR die der Gesellschafter am Ende auf der Kralle hat.

Dh je Höher die Einnahmen der UG desto eher lohnt sie sich.

Stimmt das so in etwa?

Hallo,

erstmal ein paar steuerliche Richtigstellungen:

Auf den steuerlichen Gewinn werden erhoben

15% Körperschaftsteuer (KSt)
5,5% Solidaritätszuschlag (SolZ) auf die Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer (GewSt). Diese wird je nach Gemeinde verschieden hoch erhoben. Sie errechnet sich aus einem GewSt-MB von einheitlich 3,5% multipliziert mit dem Gemeinde-Hebesatz von zum Beispiel 400%. In diesem Fall wäre die GewSt 3,5x4 = 14%.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Oh, sorry, ja, vertippt… dennoch dürfte die Summe der Steuern mit Soli, Gewerbesteuer usw. usf. grob 30% sein… die Gesamtrechnung also noch in etwa stimmen.

Wie siehts insgesamt mit meiner Darstellung aus - kommt das im großen und ganzen hin?

Hallo!

Ich frage mich was eigentlich steuerlich interessanter ist,
ein Einzelunternehmen oder eine UG bzw. ab wann welches
Szenario interessanter wird; dazu habe ich mal folgende Frage:

Nehmen wir mal an jmd. betreibt nebenberuflich entweder eine
UG oder ein Einzelunternehmen; in seinem Hauptjob verdient
derjenige >80k EUR, womit Netto (ohne Kirchensteuer und KV)
etwa 57% des Bruttos bleiben.

So, nun mal angenommen der Mensch erwirtschaftet
nebenberuflich 20000 EUR als Einzelunternehmen, dann bleiben
auch hiervon etwa 57% nach Zahlung aller Abgaben übrig,
korrekt?
Also etwa 11400 EUR.

Hm. Spitzensteuersatz 43%. Na gut.

So, nun mal angenommen der Mensch (bzw. die UG) erwirtschaftet
nebenberuflich 20000 EUR als Gesellschafter. Dann gehen
hiervorn erstmal Körperschaftssteuer (25%), Soli und
Gewerbesteuer. ab, also etwa 30%.
Bleiben 14000 EUR.

Ja, wenn man die Gesamtsteuerbelastung mal auf 30% festlegt, was in etwa auch stimmen kann.

Nehmen wir an der Gesellschafter zahlt sich kein regelm.
Gehalt aus da die Einnahmen ohnehin zu sehr schwanken, sondern
immer am Jahresende einen Gewinn, so wird dieser mit der
Abgeltungssteuer verrechnet, richtig? Also nochmal 25% Abzug.
Bleiben 11500 EUR die der Gesellschafter am Ende auf der
Kralle hat.

Nein, das ist nicht richtig.

Angenommen, daß wir SolZ und KiSt ignorieren und die GewSt einen Hebesatz von 400% hat, dann der steuerliche Gewinn 20.000 Euro ist und davon die rund 30% Steuern abgehen - da bleiben 14.000 Jahresüberschuß. Hiervon müssen aber 25% = 3.500 Euro als gesetzliche Rücklage eingestellt werden, diese stehen somit für Ausschüttungen z. Zt. nicht zur Verfügung.
Verbleiben 10.500 Euro ausschüttbares Kapital, davon 75% = 7.875 Euro sind das, was der Gesellschafter „auf der Kralle“ haben kann.

Die gesetzliche Rücklage ist bei Unternehmergesellschaften zwangsweise zu bilden. So lange, bis man aus der UG eine GmbH bildet (bilden kann). Die Rücklage steht also für Ausschüttungen nicht zur Verfügung.

Ignorieren wir die gesetzliche Rücklage sowie die privaten Zuschlagsteuern, dann kann der (Allein-) Gesellschafter folgenden Betrag netto bekommen:

20.000 x 70 % x 75% = 10.500 Euro.

Dies entspricht 52,5% also sind die Steuern 47,5% des Gewinns.

Falls der Gesellschafter Werbungskosten für diese Beteiligung hat, dann sollte über einen Antrag nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG nachgedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald