Hallo zusammen.
Statt einer (ausgedachten) Geschichte schreibe ich einfach mal meine allgemeinen Fragen so auf:
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Der Vermieter hat doch das Recht, die Wohnungen seiner „Mieter“ regelmäßig (angekündigt) zu besuchen?
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Wie oft ist so ein Kontrollgang denn „angemessen“? Wenn er einmal die Woche kommen würde, wäre das ja schon relativ nervig für den Mieter.
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Wie viele Tage/Wochen vorher muss der Vermieter seinen Besuch ankündigen? Eine Woche? Reicht das per normalen Brief - denn der Mieter könnte ja den Empfang (oder auch das Telefongespräch) abstreiten und den Vermieter nicht hineinlassen in die Wohnung.
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Angenommen, der Termin, an dem der Vermieter kommen möchte, ist ungünstig, weil der Mieter im Urlaub ist. Kann der Mieter dem Vermieter dann den Zugang versagen? Muss der Mieter also zu dem „Kontrolltermin“ zustimmen?
Auch über Teilantworten freue ich mich. Also wenn jemandem zu einem der Fragen etwas weiß, ruhig mitteilen. Danke!
Viele Grüße vom dankbaren
Disap