Das soll laut Übersicht des Arbeitsamtes so sein.
Lässt sich pauschal sagen,ob danach bestimmte Studiengänge (die Abi voraussetzten) trotzdem ausgeschlossen sind ?
Dankeschön schonmal,
Pitry
Hi Pitry,
Das soll laut Übersicht des Arbeitsamtes so sein.
Lässt sich pauschal sagen,ob danach bestimmte Studiengänge
(die Abi voraussetzten) trotzdem ausgeschlossen sind ?
Dankeschön schonmal,
Pitry
Grundsätzlich stehen Dir dann natürlich alle Studiengänge offen, ausgenommen die, welche besondere Qualifkationen vorraussetzen (Geschichte, Philosophie, Theologie --> Latein/Graceum), da diese im Normalfall nur auf dem Gymansium erworben werden. Ob man diese parallel zum Studium nachholen kann oder ob man vom Studium dieser Fächer ausgeschlossen ist, weiß ich nicht.
Bei N.C. Studiengängen weiß ich es nicht, wenn ja nehme ich an, dass die Diplom Note als N.C. genommen wird.
Gruß
Bernd
Das soll laut Übersicht des Arbeitsamtes so sein.
Lässt sich pauschal sagen,ob danach bestimmte Studiengänge
(die Abi voraussetzten) trotzdem ausgeschlossen sind ?
Dankeschön schonmal,
Pitry
Hallo Pitry!
Ja, das ist so. Zumindest in Rheinland-Pfalz.(ob in anderen Bundesländer auch ist mir im Moment entfallen) Dort erwirbt man mit dem Vordiplom von der FH die gebunde Hochschulreife (d.h. man darf das FH-Fach unter Verlust einiger Semester an der Uni weiterstudieren) und mit dem Diplom von der FH die allgemeine Hochschulreife, d.h. man kann alles studieren, was man möchte (auch das Fach, das man an der FH studiert hat, wiederum unter Verlust einiger Semester).
Was die Fremdsprachen betrifft, die man für einige Fächer braucht, so kann man diese (da sie meist erst bis zum Vordiplom bzw. der Zwischenprüfung verlangt werden) an der Uni nachholen.
Was bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer wie Jura, Psychologie oder BWL betrifft, so darf man diese auch studieren, ich könnte mir aber vorstellen, dass der Antrag dann als Zweitstudium-Antrag gilt, man also nicht so leicht an einen Studienplatz kommt. Bitte nachsehen unter zvs.de
Du siehst also, eine generelle Antwort gibt es nicht. Einfach Antrag stellen und sehen, was passiert.
MfG
Susanne Mensah