Hallo Experten 
Es würde mich freuen, wenn Ihr mir folgende Fragen beantworten könnt:
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Der Mieter zieht aus der Wohnung aus, in der noch die gleichen Mängel vorhanden sind wie beim Einzug (z. B. Macken an Fliesen und der Badewanne). Es gibt kein Übergabeprotokoll vom Einzug. Muss nun der Vermieter beweisen, dass diese Schäden vorher noch nicht vorhanden waren, oder anders herum?
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Die Vormieterin hat Jalousien in der Wohnung gelassen, der Vermieter hat es den Mietern freigestellt, ob es sie hängen lässt oder nicht. Hat er, und seine Katzen haben die Jalousien über die Mitdauer beschädigt. Könnte der Vermieter die Schäden an den von der Vormieterin überlassenen Gegenstände geltend machen.
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Laut Mietvertrag gibt es keine Nebenkosten. Der Mieter hat alle Veträge direkt mit den Versorgern, bzw. bekommt die Rechnungen für z. B. Abfallentsorgung vom Vermieter. Sollten bei der Übergabe keine Schäden bemängelt werden, darf der Vermieter trotzdem einen Teilbetrag der Kaution einbehalten? Etwaige Nachforderungen würden ja nicht über Ihn laufen sondern direkt über den Ex-Mieter.
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Darf der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung für Wohnungsinteressenten einen Gutachter einschleusen, ohne ihn als solchen auszugeben? Währe das Gutachten rechtskräftig bww. wer müsste die Kosten dafür tragen?
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Laut Mietvertrag kann der Vermieter die Wohnung auf Wunsch weß gestrichen einfordern. Bis wann müsste der Vermieter diesen Wunsch äußern?
Ich hoffe das sind einige interessante Fragen. Ich freue mich über jeden Diskussionsbeitrag!
MfG
deMischa