Allg. Mietrechtfragen

Hallo Experten :wink:

Es würde mich freuen, wenn Ihr mir folgende Fragen beantworten könnt:

  • Der Mieter zieht aus der Wohnung aus, in der noch die gleichen Mängel vorhanden sind wie beim Einzug (z. B. Macken an Fliesen und der Badewanne). Es gibt kein Übergabeprotokoll vom Einzug. Muss nun der Vermieter beweisen, dass diese Schäden vorher noch nicht vorhanden waren, oder anders herum?

  • Die Vormieterin hat Jalousien in der Wohnung gelassen, der Vermieter hat es den Mietern freigestellt, ob es sie hängen lässt oder nicht. Hat er, und seine Katzen haben die Jalousien über die Mitdauer beschädigt. Könnte der Vermieter die Schäden an den von der Vormieterin überlassenen Gegenstände geltend machen.

  • Laut Mietvertrag gibt es keine Nebenkosten. Der Mieter hat alle Veträge direkt mit den Versorgern, bzw. bekommt die Rechnungen für z. B. Abfallentsorgung vom Vermieter. Sollten bei der Übergabe keine Schäden bemängelt werden, darf der Vermieter trotzdem einen Teilbetrag der Kaution einbehalten? Etwaige Nachforderungen würden ja nicht über Ihn laufen sondern direkt über den Ex-Mieter.

  • Darf der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung für Wohnungsinteressenten einen Gutachter einschleusen, ohne ihn als solchen auszugeben? Währe das Gutachten rechtskräftig bww. wer müsste die Kosten dafür tragen?

  • Laut Mietvertrag kann der Vermieter die Wohnung auf Wunsch weß gestrichen einfordern. Bis wann müsste der Vermieter diesen Wunsch äußern?

Ich hoffe das sind einige interessante Fragen. Ich freue mich über jeden Diskussionsbeitrag!

MfG
deMischa

Hallo Experten :wink:

Hallo,

bin zwar kein Experte, antworte aber trotzdem.

  • Der Mieter zieht aus der Wohnung aus, in der noch die
    gleichen Mängel vorhanden sind wie beim Einzug (z. B. Macken
    an Fliesen und der Badewanne). Es gibt kein Übergabeprotokoll
    vom Einzug. Muss nun der Vermieter beweisen, dass diese
    Schäden vorher noch nicht vorhanden waren, oder anders herum?

Also ich würde sagen, derjeniger der fordert muß beweisen, dass seine Forderungen begründet sind.

  • Die Vormieterin hat Jalousien in der Wohnung gelassen, der
    Vermieter hat es den Mietern freigestellt, ob es sie hängen
    lässt oder nicht. Hat er, und seine Katzen haben die Jalousien
    über die Mitdauer beschädigt. Könnte der Vermieter die Schäden
    an den von der Vormieterin überlassenen Gegenstände geltend
    machen.

Da wird die Frage sein, hat der Vermieter bekundet, dass die Jalousien in das Eigentum des Mieters bei Einzug übergehen und war der Mieter damit einverstanden.
Wer hier am glaubhaftesten belegen kann wie es war wird wohl recht bekommen.

  • Laut Mietvertrag gibt es keine Nebenkosten. Der Mieter hat
    alle Veträge direkt mit den Versorgern, bzw. bekommt die
    Rechnungen für z. B. Abfallentsorgung vom Vermieter.

So einfach ist das nicht, der Vermieter muß eine Nebenkostenabrechnung erstellen wenn er nicht explizit angibt, die Nebenkosten werden pauschal abgerechnet.

So ist zum Beispiel für die Zahlungspflicht der Abfallentsorgung der Eigentümer verantwortlich und nicht der Mieter. Bei gewerblicher Anmietung sieht das anders aus.

Die Verpflichtung für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung würde ich hiermit begründen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/259.html

Da es ja vertragliche Abrechnungsforderungen gibt, besteht Rechenschaftspflicht.

Man könnte auch agumentieren, es wurde die Abrechnung von Kosten vereinbart, welche unter die Betriebskosten fallen. Dann würde sich nach http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html ebenfalls die Verpflichtung zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ergeben.

Sollten
bei der Übergabe keine Schäden bemängelt werden, darf der
Vermieter trotzdem einen Teilbetrag der Kaution einbehalten?

ja, weil es noch offene Forderungen geben kann.

Etwaige Nachforderungen würden ja nicht über Ihn laufen
sondern direkt über den Ex-Mieter.

so dann nicht richtig.

  • Darf der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung für
    Wohnungsinteressenten einen Gutachter einschleusen, ohne ihn
    als solchen auszugeben? Währe das Gutachten rechtskräftig bww.
    wer müsste die Kosten dafür tragen?

Auch Gutachter mieten Wohnungen an. :wink:
Ich weiß nicht, ob der Vermieter den Grund der Besichtigung angeben muß. Er hat aber das Recht auch zur Prüfung ihres Zustandes durch einen Beauftragten die Wohnung nach Absprache zu besichtigen.
Die Kosten trägt der Vermieter.

  • Laut Mietvertrag kann der Vermieter die Wohnung auf Wunsch
    weß gestrichen einfordern. Bis wann müsste der Vermieter
    diesen Wunsch äußern?

Ob das dann wirklich so ist, ist eine andere Frage. Da wäre ich mir nämlich nicht so sicher. Ist die Wohnung nicht gerade in knallig bunten Farben gestrichen, kann auch anderes gelten.

Gruß

Joschi

Guten Morgen,

ein paar ergänzende Anmerkungen zu einigen Punkten:

Also ich würde sagen, derjeniger der fordert muß beweisen,
dass seine Forderungen begründet sind.

Vermieter V stellt bei Auszug Mängel/Beschädigungen an der vermieteten Sache fest. Mieter M ist in der Beweispflicht, dass diese Schäden bereits bei Einzug bestanden.

Da wird die Frage sein, hat der Vermieter bekundet, dass die
Jalousien in das Eigentum des Mieters bei Einzug übergehen und
war der Mieter damit einverstanden.

Jalousien sind Eigentum von V, er kann Schäden geltend machen. M ist in der Beweispflicht für alle gegenteiligen Vereinbarungen.

  • Laut Mietvertrag gibt es keine Nebenkosten. Der Mieter hat
    alle Veträge direkt mit den Versorgern, bzw. bekommt die
    Rechnungen für z. B. Abfallentsorgung vom Vermieter.

So einfach ist das nicht, der Vermieter muß eine
Nebenkostenabrechnung erstellen wenn er nicht explizit angibt,
die Nebenkosten werden pauschal abgerechnet.

Vereinbart ist die Bezahlung der Rechnungen, die V für gewisse „Nebenkosten“, z.B. Abfallentsorgung, erhält. Egal ob pauschal oder nicht.

So ist zum Beispiel für die Zahlungspflicht der Abfallentsorgung der Eigentümer verantwortlich und nicht der Mieter.

Sofern V einen Vertrag mit dem Entsorger schließt. Abfallentsorgung könnte auch Sache des Mieters sein. Je nach Mietvertrag.

Die Verpflichtung für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung
würde ich hiermit begründen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/259.html
Da es ja vertragliche Abrechnungsforderungen gibt, besteht
Rechenschaftspflicht.

Die Abrechnung des Entsorgungsunternehmens ist ein ausreichender Beleg.

Sollten
bei der Übergabe keine Schäden bemängelt werden, darf der
Vermieter trotzdem einen Teilbetrag der Kaution einbehalten?

ja, weil es noch offene Forderungen geben kann.

Nur wenn es noch offene Forderungen gibt (ohne kann) für etwaige „Nebenkosten“. Im vorliegenden Fall sind scheinbar besondere Vereinbarungen und Regelungen getroffen.

  • Laut Mietvertrag kann der Vermieter die Wohnung auf Wunsch
    weiß gestrichen einfordern. Bis wann müsste der Vermieter
    diesen Wunsch äußern?

Spätestens zur Übergabe/Vertragsende sollte er einen Mangel feststellen und M mitteilen.

Gruß
Der Franke

Hallo,

So ist zum Beispiel für die Zahlungspflicht der Abfallentsorgung der Eigentümer verantwortlich und nicht der Mieter.

Sofern V einen Vertrag mit dem Entsorger schließt.

Mir ist kein Fall bekannt, das der Mieter ein Vertrag zur Müllbeseitigung mit dem Entsorger schließen kann, es sei denn, es handelt sich um einen Gewerbebetrieb.

Abfallentsorgung könnte auch Sache des Mieters sein. Je nach
Mietvertrag.

Dieser muß der Vermieter aber über die Nebenkostenabrechnung geltend machen. Zahlungspflicht hat aber erst mal der Vermieter.

Sollten
bei der Übergabe keine Schäden bemängelt werden, darf der
Vermieter trotzdem einen Teilbetrag der Kaution einbehalten?

ja, weil es noch offene Forderungen geben kann.

Nur wenn es noch offene Forderungen gibt (ohne kann) für
etwaige „Nebenkosten“. Im vorliegenden Fall sind scheinbar
besondere Vereinbarungen und Regelungen getroffen.

auch wenn es geben kann, der Vermieter kann ja nicht wissen ob es welche gibt. Selbst wenn in der Zukunft über die Nebenkostenabrechnung keine Forderung bestehen, hat der Vermieter -wenn er Teile der Kaution einbehalten hat- diese in der Vergangenheit zu recht einbehalten. Er konnte dies nicht wissen.

Gruß

Joschi

Hallo,

Mir ist kein Fall bekannt, das der Mieter ein Vertrag zur
Müllbeseitigung mit dem Entsorger schließen kann, es sei denn,
es handelt sich um einen Gewerbebetrieb.

Es ist häufig so geregelt, auch bei uns, dass der Mieter die Mülltonne bei der Gemeinde bestellt und jährlich die Gebühr zahlt (Aufkleber für die Mülltonne). Die Entsorgung findet nur statt, wenn der Aufkleber aktuell ist.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Es ist häufig so geregelt, auch bei uns, dass der Mieter die
Mülltonne bei der Gemeinde bestellt und jährlich die Gebühr
zahlt (Aufkleber für die Mülltonne). Die Entsorgung findet nur
statt, wenn der Aufkleber aktuell ist.

Habe ich nicht gewusst, danke für die Info.

Gruß

Joschi