Allg. Reisekosten vertraglich ausgeklammert

Hallo,

Nehmen wir mal an, ein ehemals freier AN bekommt bei derselben Firma einen neuen Arbeitsvertrag (bezogen auf den deutschen Firmensitz). Da von vornherein klar war das der MA sich überwiegend auf Dienstreise im Ausland befinden wird wurde im Arbeitsvertrag ein Zusatz eingebracht der das Abrechnen von Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschalen bzw. allgemeinen Reisekosten ausklammert. Der AG sieht sich lediglich verpflichtet für Heimflüge und Übernachtungen aufzukommen.

Trotzdem diese Dienstreise über ein Jahr andauern wird und auch immer den gleichen Ort bzw. das gleiche Projekt als Ziel hat wird das ganze vom AG nicht als Entsendung angesehen. (Doppelbesteuerungsnachteile weil über 182 Tage inkl.)

Ist ein solcher Passus, der Verpflegungsmehraufwand und die allgemeinen Reisekosten ausklammert, überhaupt zulässig?
Stehen einem AN der sich auf Dienstreise für sein Unternehmen befindet nicht generell die Reisekostenabrechnung zu?
Gibt es eine gesetzliche Regelung ab wann aus einer Dienstreise ein Entsendung wird?

Danke und Gruß

Ist ein solcher Passus, der Verpflegungsmehraufwand und die
allgemeinen Reisekosten ausklammert, überhaupt zulässig?

Vertragsfreiheit! Ja es ist. Wenn es der AN akzeptiert hat, seine Sache.

Stehen einem AN der sich auf Dienstreise für sein Unternehmen
befindet nicht generell die Reisekostenabrechnung zu?

So nicht ohneweiteres. Zwar gilt, dass wenn der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Der Fall ist zu ungenau beschrieben. Wo ist er? Pendelt er innerhalb des n euen landes? Montagetätigkeit? Vertretertätigkeit? Usw. usw. usw.

Der Fall ist zu ungenau beschrieben. Wo ist er? Pendelt er
innerhalb des n euen landes? Montagetätigkeit?
Vertretertätigkeit? Usw. usw. usw.

OK dann genauer.

Der AN (angestellt in Deutschland) arbeitet je drei Wochen in Bulgarien und eine Woche des Monats in Deutschland.
Der AN arbeitet in der Projektleitung-Bau jeweils ausschließlich im gleichen Projektbüro in Bulgarien sowie in Deutschland (also Ortsgebunden).
Das Unternehmen trägt die Kosten für die Unterbringung in Bulgarien und für zwei Hin- und Rückflüge je Monat.

Hallo

Der AN arbeitet in der Projektleitung-Bau

Mmmmmh, kann das sein, daß der hier:
http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertra…
anzuwenden ist?
Dann schau Dir mal insbesondere § 7 an.

Gruß,
LeoLo