Allg. Verkehrskontrolle beim besetzten Taxi

Hallo,

darf die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein mit Fahrgästen besetztes Taxi ohne Verdachtsmomente lang und genussvoll kontrollieren (Führerschein, Fahrzeugschein, Verbandskasten, Warndreieck etc.)und den Fahrgast somit eine gehörige Wartezeit auf dem Taxameter aufbrummen?
Oder, wie ich mal gehört habe, muß die Polizei bei einer solchen allg. Verkehrskontrolle dem besetzten Taxi nachfahren und die Kontrolle erst nach dem Bezahlen des Fahrpreises am Fartziel vornehmen?
In welchen §§ ist dies geregelt?

Hallo,

Oder, wie ich mal gehört habe, muß die Polizei bei einer solchen allg. Verkehrskontrolle dem besetzten Taxi nachfahren und die Kontrolle erst nach dem Bezahlen des Fahrpreises am Fartziel vornehmen?

da hast du wohl falsch gehört. Wenn kontrolliert werden soll/muss, dann sofort und nicht dann, wenn der Taxifahrer oder Fahrgast es will.

Gruss

Iru

Hallo!

Oder, wie ich mal gehört habe, muß die Polizei bei einer
solchen allg. Verkehrskontrolle dem besetzten Taxi nachfahren
und die Kontrolle erst nach dem Bezahlen des Fahrpreises am
Fartziel vornehmen?

Ja klar. Der Taxifahrer freut sich gerade über seine Tour nach Kasachstan und die Polizei zuckelt immer schön hinterher.

Gruß
Wolfgang

Auch Hallo,
abgesehen von der Rechtslage, die Irubs schon genannt hat:
Wer verbietet dem Fahrgast, beim Erkennen dieser Situation dem Taxifahrer zu sagen, ich steige hier aus und nehme das nächste freie Taxi? Damit braucht er die Wartezeit nicht zahlen.
Gruß
R

2 Fragen
Hallo Irubis,

  1. läuft dabei der Taxameter zu Lasten des Fahrgastes weiter?
  2. Fahrgast verpasst wegen der Aktion einen Flieger(einen Termin), gibt es dafür eine Entschädigungsregelung?

Danke für Antworten,

tantal

Hallo,

  1. läuft dabei der Taxameter zu Lasten des Fahrgastes weiter?

keine Ahnung, das geht den Polizisten nichts an, das müssen Taxifahrer und Fahrgast unter sich ausmachen.

  1. Fahrgast verpasst wegen der Aktion einen Flieger(einen
    Termin), gibt es dafür eine Entschädigungsregelung?

wenn der Fahrgast wegen einer wenige Minuten dauernden Verkehrskontrolle seinen Flug verpasst, dann ist er sowieso zu spät dran; der verpasste Flug kann auch andere Gründe als die Kontrolle haben.

Gruss

Iru

1 Like

Wer verbietet dem Fahrgast, beim Erkennen dieser Situation dem
Taxifahrer zu sagen, ich steige hier aus und nehme das nächste

Und dann entfernen sich Taxifahrer und Fahrgast in verschiedene Richtungen, beide wollen sich der Polizeikontrolle entziehen. Sagen wir, es ist nachts in einem Wohngebiet. Unter Einhaltung der Verkehrsregeln gelingt es dem Taxi, sich in einer fremden Garage zu verstecken, der Fahrgast hüpft über einen Zaun, über den nächsten usw. und trifft wieder auf das versteckte Taxi. Pom 1 und 2 geben die Verfolgung auf. Nun bemerkt der Garagenbesitzer das Taxi, alle drei sind gut aufgelegt, hat ja jeder einiges an Promille, gehen wir in den Partykeller und geben uns noch einen Absacker, man sieht sich.
Einige Tage später gehen alle drei zur nahegelegenen Polizeiwache und erzählen den Hergang, gestehen aber nur Mineralwasserkonsum.
Alle drei dürfen legal nicht behelligt werden, die Alkoholisierung ist nicht mehr zu beweisen, keiner hat Hausfriedensbruch angezeigt, und es ist erlaubt, vor einer Polizeikontrolle zu flüchten.
Seh ich das falsch?

hi,
im grunde genommen ist ein taxi / bus ect. zu behandeln wie jeder normale vt. die polizei weis das auch und kontroliert auch nur mit triftigen grund.
in einer fahrprüfung kann man auch angehalten werden.
ich kann aus erfahrung sagen, das es zünfte gibt, die die pol nicht so gern anhält. dazu gehören nahverkehrs-busunternehmen, taxis mit unbeleuchtetem dachschild, feuerwehr, krankenwagen und fahrschulen.
letztere deswegen,weil die fahrlehrer auch meister ihres faches sind und die polente meist dumm dastehen lasen, und natürlich, weil sie sich immer an die regeln halten ( in der ausbildung jedenfalls)

hauptmann

Hallo Odehans,

ich konnte beim Ursprungsposter keinerlei Anzeichen einer Hollywood-Komödie mit anschliessender, typisch amerikanischer Verfolgungsjagd entdecken.
Hast du vor kurzem entsprechende Filme gesehen und heute Nacht davon geträumt? Manchmal vermischt man Traum und Realität und dann kommen solche Fragen dabei heraus. :wink:)

Er fragt nach zwei Dingen:

  • Was darf die Polizei?
  • Darf die Polizei dem Fahrgast durch die Kontrolle eine teure Wartezeit aufbrummen?

Also, was die Polizei darf oder nicht, kann ich mangels genauer Kenntnis der Rechtslage nicht beantworten. Für mich privat wäre wohl klar, das eine normale Kontrolle keiner richterlichen Durchsuchungsanordnung bedarf.
Das sollen aber zweckmässigerweise die Fachleute hier kommentieren.

Meine Antwort bezog sich auf die praktische Lebenserfahrung.
Taxi kommt an eine - in der Regel schlau aufgebaute - vorher nicht sichtbare Straßenkontrolle.
Die wird auch so durchgeführt (mein Kenntnisstand), dass genügend Park-/Haltemöglichkeiten vorhanden sind.
Ein Ausweichen a la Hollywood ist da schlecht möglich.

Also Taxi hält am Ende der Schlange an. Fahrgast sieht, wie schnell oder langsam die Abfertigung abläuft. Erkennt sehr zügig die Wahrscheinlichkeit einer dann längeren Pause. Die sieht er aber nicht in seinem Beförderungsvertrag (Höhere Gewalt?). Jetzt sagt man logischerweise zum Fahrer, das die Fahrt hier zu Ende ist. Das Taxameter kann gestoppt werden, der Fahrpreis wird bezahlt.

Diverse Möglichkeiten.

  • Beide warten, bis das Taxi abgefertigt wurde, dann kann der Fahrgast wieder einsteigen, der Taxifahrer hat gleich einen neuen Kunden. Braucht sich den Mund auch nicht fusselig reden, weil er das Fahrtziel ja schon kennt.

  • Der Fahrer des Taxis ist sauer und fährt lieber leer weiter. Fahrgast muss entweder zu Fuß laufen, auf den ÖPV wechseln oder auf ein neues Taxi warten.

  • Es ist ein leeres, bereits abgefertigtes Taxi da und der Fahrer freut sich über einen neuen Kunden.

  • Der weiteren Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt und das darf der Leser dann selber ausspinnen.

Ich halte Antworten mit nicht gefragten, fantasievoll dazu gedichteten „Fakten“ schlicht weg für unhöflich.

Guten Rutsch
R

Alle drei dürfen legal nicht behelligt werden, die
Alkoholisierung ist nicht mehr zu beweisen,

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht. Es können immer noch Alkoholabbauprodukte im Blut nachgewiesen werden.

und es ist erlaubt, vor einer
Polizeikontrolle zu flüchten.

Ja, nach dem Grundgesetz schon, aber da kommt die Ahndung durch die Hintertüre. Jeder muss nach §111 OWiG über seine Personalien den Behörden Auskunft geben. Und schon ist der Flitzer der Mops.

Seh ich das falsch?

Fürchte ja. Ordnungswidrigkeitengesetz schlägt hier die Grundrechte.

Gruß

Nostra

ganz so einfach ist es nicht. Es können immer noch
Alkoholabbauprodukte im Blut nachgewiesen werden.

Keine meiner Figuren ist als fahrunfähig aufgefallen, nur eine Figur hat ein Kfz gesteuert, und zwar so, daß sie die POMs abgehängt hat, ohne Verstoß gegen die Stvo.

durch die Hintertüre. Jeder muss nach §111 OWiG über seine
Personalien den Behörden Auskunft geben. Und schon ist der

Das haben meine Figuren getan. Du sagst nicht, jeder muß auf Zuruf sofort Auskunft geben.

Keine meiner Figuren ist als fahrunfähig aufgefallen, nur eine
Figur hat ein Kfz gesteuert, und zwar so, daß sie die POMs
abgehängt hat, ohne Verstoß gegen die Stvo.

Hallo,

die Frage war, ist es nachweisbar.

Das haben meine Figuren getan. Du sagst nicht, jeder muß auf
Zuruf sofort Auskunft geben.

Das ist ja die Krux. Was ich sage ist unbedeutend, was nachher der Richter sagt zählt. Und diese Richter sagen eben, wer sich der Feststellung seiner Personalien entzieht begeht eine Owi.

Gefällt mir auch nicht wie Grundrechte eingeschränkt werden.

Gruß

Nostra

ganz so einfach ist es nicht. Es können immer noch
Alkoholabbauprodukte im Blut nachgewiesen werden.

Keine meiner Figuren ist als fahrunfähig aufgefallen, nur eine
Figur hat ein Kfz gesteuert, und zwar so, daß sie die POMs
abgehängt hat, ohne Verstoß gegen die Stvo.

Abhängen ohne StVO Verstoß??? Nun ja, ist ja eh nur ein theoretische Fall.
Und warum eigentlich Abhängen? Wenn da Anhaltesignale gegeben wurden, dann ist auch ein „Abhängen ohne StVO Verstoß“ nicht legal. Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten!

durch die Hintertüre. Jeder muss nach §111 OWiG über seine
Personalien den Behörden Auskunft geben. Und schon ist der

Das haben meine Figuren getan. Du sagst nicht, jeder muß auf
Zuruf sofort Auskunft geben.

Wenn keine Anhaltezeichen gegeben wurden, das Taxi einfach nur so mit 30 durch das Wohngebiet fährt, die Polizei mit 20 dahinter fährt, dann das Taxi unbemerkt in eine offen stehende Garage fährt,…

OK, dann kann und wird niemand wegen irgendwas behelligt werden.

Abhängen ohne StVO Verstoß???

Das ist an der nächsten Ampelkreuzung problemlos denkbar, wenn sie zur „falschen“ Zeit auf rot springt.

Abhängen ohne StVO Verstoß???

Das ist an der nächsten Ampelkreuzung problemlos denkbar, wenn
sie zur „falschen“ Zeit auf rot springt.

Mag sein, dass ich mich irre, aber das letzte Polizeiauto, was ich sag, hatte so komische blaue Dinger auf dem Dach.
(Sonderrechte gibt es übrigens auch ohne dies.)