Allgem. Frage zum Ausfüllen der ust-erklärung

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde gerne wissen, ob es stimmt, dass man die Umsatzsteuererklärung als Selbstständiger nur dann ausfüllen muss, wenn der Gewinn über 17.500 € liegt(im 1. Jahr der Selbstständigkeit als Kleinunternehmer!)? Oder muss man das unabhängig von dieser Kleinunternehmerregelung trotzdem ausfüllen?
Was ist, wenn man es nicht ausfüllen musste, aber es trotzdem beim Finanzamt mit abgegeben hat?

Danke für die Mühe

Die Annahmen sind sämtlich falsch. Eine Umsatzsteuererklärung muss grundsätzlich immer abgegeben werden. Der Kleinunternehmer muss jedoch nur seinen Jahresumsatz und den Vorjahresumstz darin eintragen.

Mit Gewinn hat das alles nichts zu tun.

Wenn der Jahresumsatz (nicht Gewinn, sondern die Einnahmen) im vorangegangenen Jahr 17.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr vorraussichtlich € 50.000 nicht übersteigen wird, muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Man darf dann aber auch in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.Das gilt nicht nur für das erste Jahr der unternehmerischen Tätigkeit, sondern immer. Man kann auf diese Regelung verzichten und zur Umsatzsteurpflicht optieren. Dann ist man für 5 Jahre an diese Option gebunden.

Danke für die Antworten.

Ich habe nochmals eine Frage bezüglich des (Jahres)-Gesamt-Umsatzes in der Umsatzsteuererklärung.
Wenn man erst im Jahr 2010 ab März sich Selbstständig gemacht hat (Gewerbe), was hat man in den „Gesamtumsatz 2010“ der UST-Erklärung einzutragen, wenn man sagen wir mal Einnahmen vom 01.03.-31.12.2010 von 8000€ hatte? Muss man dies aufs Jahr hochrechnen oder genügt es wenn man diesen Umsatz von 8000€ angibt und bei der selbständigen Tätigkeit die Zeitangabe von März-Dez. angegeben hat?
Was ist, wenn man es nicht als Jahresumsatz angegeben hat, sondern nur die Angaben wie gesagt getätigt hat, die tatsächlich in diesem Zeitraum angefallen sind?

Entscheidend ist der tatsächlich erzielte Umsatz des Jahres 2010. Eine Hochrechnung ist nicht vorzunehmen.

ok

mich hatte nur der Satz in der Hilfeerklärung zum Gesamtumsatz von ELSTER etwas verwirrt: „Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kj. ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.“…

Sorry, da lag ich daneben. Entscheidend ist zunächst der tatsächliche Umsatz. Für die Frage des Kleinunternehmerstatus’ kommt es aber nur darauf an, ob der hochgerechnete Umsatz dazu führt, dass der Grenzbetrag von 17.500 € voraussichtlich nicht überschritten wird. Verwirrt hat mich dabei das Wort „voraussichtlich“, da im Zeitpunkt der Abgabe die endgültigen Verhältnisse ja bereits feststehen. Gemeint ist, dass der im Rumpfjahr erzielte Umsatz dazu führen kann, dass die Grenze von 17.500 € im Ertstjahr de facto überschritten werden kann, was dann nachträglich zur Regelbesteuerung führen kann, wenn man sich bei der ersten Festlegung verschätzt hat. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass in der vorgesehenen Zeile im Erstjahr der hochgerechnete Betrag angegeben werden muss.

Was ist wenn man es nicht als Jahresgesamtumsatz angegeben/ umgerechnet hat, sondern nur als Gesamtumsatz (März bis Dezember)?
Und man hat die Steuererklärung schon eingereicht, soll man da anrufen und dies mitteilen beim Finanzamt?

Grundsätzlich müssten die Sachbearbeiter beim Finanzamt das selbst sehen können. Man gibt ja normalerweise auch eine Gewinnermittlung oder zumindest eine Anlage EÜR mit ab. Deshalb würde ich mir nicht allzu viel Gedanken machen. Auswirkungen hätte es ja auch nur dann, wenn der Hochrechnungsbetrag über 17.500 € läge.