Blöde Gesetzeslage!
Und da hab ich bemerkt, dass es Urteile gibt, die dem AG eigentlich genau die Sachen verbietet zu schreiben, die hier oftmals so herzlich diskutiert werden.
Das Problem ist in der Tat, dass es dem Arbeitgeber verboten ist, die Wahrheit zu schreiben wenn diese nicht vorteilhaft für den Arbeitnehmer ist, Stichwort „wohlwollendes Arbeitszeugnis“.
Wäre es so wie in den USA, dass man im Zeugnis einfach schreibt was Sache ist, könnten sich die Personaler den ganzen Kram mit der Interpretierbarkeit und Reformulierung schenken.
Was bringt ein Zeugnis, was schon von Rechts wegen sogar der Schnarchnase, die immer gepennt und getrunken hat wenn er sich nicht gerade in der Firmenkasse bedient hat oder die Kolleginnen belästigt hat „wohlwollend“ und „positiv“ formuliert sein muss?
Würde man im Sinne des Gesetzes tatsächlich ein gutes Zeugnis ausstellen, würde man ja den empfangenden Personaler belügen und dem einstellenden Unternehmen möglicherweise massiven Schaden zufügen.
Daher schreibt man etwas, das wohlwollend klingt aber eigentlich nicht heißt was da steht.
Daher schreibt man halt nicht „Hat’s sich mit dem Chef verscherzt“ sondern „Kam mit Kollegen und Vorgesetzten gut klar“.
Diese Aussage ist in sich nicht negativ aber man kann sich denken, dass das heißt dass der Mitarbeiter dem Vorgesetzen nicht den gebührenden Respekt zukommen ließ.
Oder wird es nur dann so „codiert“, wenn es über die Maßen ging ?
Aufgrund der Gesetzeslage hat sich eingebürgert, dass man a priori davon ausgeht, dass der Kandidat grottenschlecht war und zu Recht gekündigt wurde. Warum sollte man auch einen beliebten, gut arbeitenden, produktiven Mitarbeiter rauswerfen?
Nun soll das Zeugnis dazu dienen, das Gegenteil zu beweisen. Jede Aussage, die nun nicht konkret dazu dient, ein „Vorurteil“ zu entkräften, bestätigt die Vermutung.
Die Nullhypothese wäre also: Der Kollege hat alles verkehrt gemacht.
Alles, was er nicht falsch gemacht hat, wird erwähnt und zwar genau so, dass es keinen Zweifel mehr gibt dass er diese Sache gut gemacht hat.
Dementsprechend ist die Grundlage für jede Interpretation immer: „Was ist an diesem Satz nicht in Ordnung?“
Nur dann, wenn das Zeugnis sowohl wörtlich als auch im Kontext in Ordnung ist, spricht das „für den Angeklagten“.
Schuld daran ist die Gesetzeslage.
Gruss,
Michael