Wortbeschreibungen für das Wort „Budget“ finden sich im Internet zwar zu Hauf, ich suche aber speziell nach einer allgemein gültigen Genauigkeitsvorgabe für ein Budget im Sinne von Kostenvoranschlag im Anlagenbau.
Die Frage ist also: Wie weit sollte ein vom Anlagenbauer seinem Kunden gegenüber genannter Budgetpreis maximal vom endgültigen tatsächlichen Wert der Anlage abweichen?
Kann mich bitte jemand auf eine entsprechende Quelle verweisen?
Wie so manches mal wird im „Geschäftsjargon“ ein Wort so weit entfremdet, dass es eigentlich gar nicht mehr richtig ist.
Wie auch in diesem Fall. Ein Anlagenbauer hat streng genommen gegenüber dem Kunden kein BUDGET. Er hat vielleicht ein Angebot gemacht oder ein Festpreis zugesagt, aber er hat streng sachlich kein Budget.
Egal, das ist erst mal Wortklauberei.
Aus meiner Erfahrung aus dem Anlagenbau (war dort bis vor ca. 12 Jahren tätig) ist es so, dass die (großen) Kunden im Laufe der Angebotsphase bis zur Vergabe zuerst mal den Preis drücken bis auf ein für den Anlagenbauer eigentlich nicht mehr rentables Niveau. Der Anlagenbauer holt den Auftrag wohlwissentlich, dass es Änderungen geben wird. Diese erhalten dann einen äußerst kräftigen „Änderungskostenaufschlag“ um so wieder in einen Bereich von Rentabilität zu kommen.
Je übler der Kunde des Anlagenbauers im Vorfeld den Preis drückt, desto heftiger muss der Anlagenbauer bei den Mehrkosten zulangen um überleben zu können.
Und damit kommen wir zur finalen Aussage:
Ich kenne keine Proportionen zwischen Angebotspreis uns späterem Realpreis.
Über die Diskrepanz kannst du unter Umständen in der Rückwärtssicht erkennen, wie bescheuert das Kunden-Lieferanten-Verhältnis ist, wenn zuerst Niedrigstpreise diktiert werden (EInkäufermacht) um dann im Nachhinein über die Mehrkosten wo völlig anders zu landen.
Besonders bei den großen Automobilisten habe ich diese Vogehensweise öfter gefunden.
Hallo Stone,
vorneweg: mit einer Quelle kann ich nicht dienen.
Wir halten es so, dass das Budget „lediglich“ zur Budgetfreigabe des Kunden herhalten soll. Bevor ein Auftrag erteilt wird, erstellen wir ein wirkliches Angebot. Der Unterschied zwischen Budget und wirklichem Angebot sollte aber nicht mehr als 10% betragen (ausser der Lieferumfang ändert sich)
Hallo Peter,
Deine Frage kann so nicht ohne Weiteres beantwortet werden.
Abweichungen ergeben sich in der Regel durch Mehrleistungen, die der Auftragnehmer geltent macht / oder gerne machen will. Diese Mehrleistungen sieht der AN als Differenz seiner erbrachten Leistung zu der Leistung die in der Anfragespezifikation oder im Auftrag beschrieben wurde. Weiterhin können sich natürlich bei der Auftragsabwicklung auch immer wieder Kundenwünsche ergeben, die dann freudig aufgenommen, realisiert und letztendlich in Rechnung gestellt werden.
Hier muß man als Projektleiter natürlich sehr auf der Hut sein.
Wenn das o.g. nicht zutrift, dann ist es einfach so:
Bei einem Festpreisauftrag wird die vereinbarte Leistung abgenommen und zu dem vereinbarten Preis abgerechnet. Kein Cent mehr und kein Cent weniger!!! => keine Tolleranz!!!
Wenn noch Fragen offen sind, kannst Du Dich gern noch mal melden.
Gruß
Axel