Allgemein übliche tierhaltung

Ich hab eine Frage zur Hundehaltung. In meinem Mietvertrag steht „Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht.“ … und ausserdem … „Der Vermieter kann der Haltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.“

Jetzt ist es so dass ich vorübergehend zwei Zwergpinscher bei mir in Pflege nehmen möchte. Ich hab die Vermieter gefragt und die klangen nicht ganz so begeistert.
Ich selber hab schon zwei Katzen und die wären angeblich eh schon viel zu laut (was auch immer das heissen soll…is ja nicht so dass sie viel miauen oder so…mal ihre 5min wo sie durch die wohnung flitzen aber nicht mehr).

Naja und jetzt stellt sich mir die Frage ob ich nun die beiden bei mir aufnehmen kann, auch wenn es den Vermietern nicht so sehr gefällt, und so vor dem Tierheim bewahren … oder ob das unzulässig wäre, wegen der zweiten Klausel.

Weil sie fühlen sich belästigt auch wenn eigentlich nicht wirlich eine Lärmbelästigung vorliegt.
Gibt es da Regelungen wie „laut“ ein Tier sein darf, also was geduldet werden muss?

Hallo,

Expertin bin ich da jetzt auch nicht, habe aber folgenden Link gefunden der deine Frage beantwortet:
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090…

MfG

Angie

Moin moin,

ich kann leider nicht helfen, da ich dsbzgl. keinen Erfahrungsschatz habe.
Ich wohne schon Ewigkeiten im eigenen Haus und darf meinen Stall an ‚Viechern‘ mit eigener Erlaubnis halten. :smile:
Ich habe also das Glück, dass ich mich nicht mit so ignoranten Hausbesitzern rumschlagen muss.

Grüße,
Oliver Becker

tja bei mir steht genau das selbe im Vertrag und ich würd mir gern einen Hund anschaffen, aber der Vermieter ist dagegen, die anderen Mietparteien im Haus wären einverstanden. Was also tun? Ich bin doch eigetnlcih im Recht laut Mietvertrag oder?