Hallo,
mein Freund ist Brasilianer und hat die Brasilianische und die Deutsche Staatsbürgerschaft seit 22 Jahren und ist seit ca. 9 Jahren verheiratet mit einer Brasilanerin welche 7 Jahre in Deutschland und die letzten 2 Jahre in Brasilien.
Beim Deutschen Konsulat in Brasilien wurde eine nationale Adoption für einen Sohn durchgeführt.
Das Konsulat wußte, daß es sich um eine Familienzusammenführung nach Deutschland handelt.
Die offizielle Einreise war im Febr. 2013.
Jetzt meinte die Dame vom Bürgermeisteramt:
Er bräuchte eine Internationale Adoptionsurkunde nach Artikel 23 des Haager übereinkommen.
Erst dann wäre eine Einbürgerung über das Amtsgericht möglich.
Da die Adoption bereits seit August 2012 abgeschlossen ist gibt es keine Internationale Adoptionsurkunde mehr.
Für die Papiere in Brasilien und die Deutsche Übersetzung der Adoption Urkunde hat er einige 1000 € hingelegt.
Hat die Dame vom Bürgermeisteramt recht?
Was ist da zu tun?Liebe/-r Experte/-in,