Hallo!
Soweit ich das verstanden habe, geht es hierbei um die Verleumdung. Das ist ein Antragsdelikt, dass nur auf Wunsch des Anzeigestellers verfolgt wird. Das ist in dem Fall wohl so.
Frage 1:
Die Person bekommt entweder schriftlich ein Bogen zugeschickt mit der Bitte sich schriftlich zu äußern. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass sie von der polizei daheim besucht werden um dazu vernommen werden. Abhängig von dem wo Sie wohnen (Großstadt, Land oder Stadt)
Antwort auf Frage 2:
Die Polizei entscheidet nicht ob eine Anzeige aufgenommen wird oder was damit passiert. Anzeigen werden immer aufgenommen und zum Staatsanwalt geleitet. Er entscheidet ob er den Fall sofort einstellt, nach eingehender Prüfung einen Strafbefehl zusendet (Geldstrafe) oder Anklage erhebt. (Erfahrungswerte zählen nicht, da jeder Sta anders ist) Im letzteren Fall kommt es eben zu einer Verhandlung.
Ganz ehrlich:
Die Anzeige wegen Verleumdung kann nur durchgehen wenn der subjektive Tatbestand erfüllt ist. Das heißt man muß Ihnen nachweisen, dass Sie jemanden damit SCHADEN wollten.
Wenn Sie bisher nichts mit der polizei zu tun hatten wird es höchstwahrscheinlich eingestellt. Von dem was ich gelesen habe, glaube ich das, weil die Anzeige lächerlich ist. Im allerschlimmsten Fall bekommen Sie eine Geldstrafe. Wie hoch die ausfällt hängt vom Verdienst, Kindern, Schulden und vielen weiteren Faktoren zusammen. Aber bis 1000 € ist realistisch.
Hoffe geholfen zu haben.
Viele Grüße
P.S.: Ich würde mir keine Sorgen machen.