Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Arbeitszimmerbescheinigung. Also ich arbeite im Einkauf, habe zwar einen festen Arbeitsplatz in der Zentralverwaltung bin aber immer nur allerhöchstens 2x pro Woche dort. Den Rest der Woche bin ich unterwegs bei Händlern und arbeite dann abends von zuhause in meinem Arbeitszimmer aus oder bereite dort auch was vor bevor ich zu einem Termin fahre.
Mein Steuerberater hat nun gesagt ich soll nach einer Bescheinigung fragen in der mein Arbeitgeber mir bestätigt das ich auch von zuhause arbeite, ganz allgemein aber ohne die Erwähnung das ich eigentlich einen festen Arbeitsplatz in der Zentrale habe.
Jetzt habe ich meinen Arbeitgeber nach dieser Bescheinigung gefragt für mein Arbeitszimmer, der sagt aber das er mir höchstens bestätigen kann das ich teilweise von zuhause arbeite und er behauptet aber auch, er kann ja auch nicht einfach leugnen das ich keinen festen Arbeitsplatz in der Zentrale hätte ansonsten wäre das ja Steuerbetrug.
Stimmt das so? Oder ist das ein graubereich?
Ich weiss jetzt nicht wem ich was glauben soll.
vielen dank
Yvonne