'Allgemeine Bankrisiken'

Hallo liebe Auskenner,

laut Paragraph 340 HGB, Absatz G, dürfen Banken einen Fonds einrichten, um Rücklagen gegen „allgemeine Bankrisiken“ zu bilden.

Google gibt leider keinerlei Information her, was diese allgemeinen Bankrisiken eigentlich sind.
Wisst ihr mehr als Google?

Ich zähle sehr auf euch und bedanke mich schon mal ganz herzlich!

Viele Grüße,
agnes

Hallo liebe Auskenner,

laut Paragraph 340 HGB, Absatz G, dürfen Banken einen Fonds
einrichten, um Rücklagen gegen „allgemeine Bankrisiken“ zu
bilden.

„allgemeine Bankrisiken“ sind eigentlich alle Risiken die das Geschäft einer Bank mit sich bringt. Das können Kreditausfälle, Anlageverluste etc sein. Wobei man hierbei sagen muss dass dieser Fond nur die hypothetische Möglichkeit dafür abdeckt, was über die normalen Abschreibungen/Rückstellungen hinaus geht.
Die Banken dürfen bis zu einem bestimmten Prozentsatz ihrer „Forderungen“ halt so einen Rücklagenfond bilden.

Hallo Kai,

herzlichen Dank für deine Antwort - ich hab’s kapiert :smile:

Viele Grüße,
agnes