Allgemeine Bedingungen und Rechte bei Vorkasse

Hallo,

ich habe mir am Sonntag im Internet ein Notebook bestellt. Wochenendaktion, unschlagbar günstig, daher sofort zugeschlagen. Als Zahlungsart konnte man u.a. die Vorkasse wählen, was ich auch getan habe.
Nun meine Frage: Wie lange habe ich Zeit, die Ware zu bezahlen, ohne das die Lieferung storniert wird? In den AGB’s finde ich darauf keinen Hinweis, lediglich „die Rechnung ist sofort zu begleichen“.

Hi

Da gibt es kein Gesetz laut dem du auch 2 Wochen nicht zahlen brauchst.
Wenn du momentan nicht zahlen kannst, sprech es mit denen ab.

Wenn ‚sofort‘ in den AGB steht dann heißt das auch sowas wie am nächsten Werktag ab zur Bank.

MfG
Lilly

Hallo,

habe vage im Sinn, dass man bei „Sofort“ Zahlung, die nicht näher definiert ist, gesetzlich gesehen erst nach 30 Tagen in Verzug gerät??

Falls der Kauf bei ebay war, kann der Verkäufer allerdings ab 7 Tage nach Kauf eine Unstimmigkeit wegen Nichtzahlung eröffnen.

Tendenziell erwarten auch die ebay Verkäufer die keine näheren Angaben gemacht haben ,eine Zahlung binnen 1-2 Wochen.

Stephanie

Hallo,
erstmal danke das ihr so schnell antworten konntet =)
Aber ich habe nicht bei Ebay, sondern bei „notebooksbillger.de“ bestellt. Ich weiss jetzt nicht, ob das einen Unterschied macht.
Aber ich dachte auch, das man mind. 14 Tage Zeit hat.

Lg

Hallo,

Aber ich dachte auch, das man mind. 14 Tage Zeit hat.

Wenn du definitiv Ärger mit deinem Verkäufer vermeiden willst, frag ihn doch, wie lange du Zeit hast.

Ich glaube es waren ohne weitere Angaben aber wirklich 30 Tage, wenn ich hier das richtige Gesetz habe
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html
„§ 286 Verzug des Schuldners
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet…“

Stephanie

Fälligkeit vs. Verzug
Hallo,

Ich glaube es waren ohne weitere Angaben aber wirklich 30
Tage, wenn ich hier das richtige Gesetz habe
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html
„§ 286 Verzug des Schuldners
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufstellung leistet…“

es gibt allerdings einen gewaltigen Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug. Fällig ist die Zahlung sofort.

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%A4lligkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

Gruß

S.J.

Hallo,

es gibt allerdings einen gewaltigen Unterschied zwischen
Fälligkeit und Verzug. Fällig ist die Zahlung sofort.

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%A4lligkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

OK, ja beim Nachlesen sind das ganz andere Gesetze. Aber rechtlich gesehen kann dem Vorkassezahlenden (oder Nichtzahlenden) online Käufer, der mit Vertragsschluss seine Rechnung erhalten hat, doch eigentlich vor Ablauf von 30 Tagen nichts passieren? Außer, dass er sich beim Verkäufer unbeliebt macht und evlt. eine Mahnung erhält?

Stephanie

Hallo,

OK, ja beim Nachlesen sind das ganz andere Gesetze. Aber
rechtlich gesehen kann dem Vorkassezahlenden (oder
Nichtzahlenden) online Käufer, der mit Vertragsschluss seine
Rechnung erhalten hat, doch eigentlich vor Ablauf von 30 Tagen
nichts passieren? Außer, dass er sich beim Verkäufer unbeliebt
macht und evlt. eine Mahnung erhält?

Darum geht es nicht - was soll der verkäufer denn tun… ich schätze der Ursprungsposter hat „schi**“, dass der KV storniert wird - und dann ist u.U. eben der gute Preis des Notebooks weg. Genau das würde ich als VK auch tun, wenn ich genug Kunden habe, die sich für den Artikel interessieren und das Geld nach ner Ewigkeit immernoch nicht da ist.

Im übrigen: Diese Reservierungsmentalität führte schon in mehreren Shops dazu, dass die Ware bei Vorkasse eben nicht mehr reserviert wurde, sonder wer zuerst das Geld aufs Konto schiebt erhält den Artikel - wer zu spät kommt muss auf Neulieferung warten - oder der Vertrag wurde storniert, weil der Artikel z.B. nicht mehr lieferbar ist.

So macht sich der VK keinen Stress mehr.

Zudem ist es eben so: Wenn ich was kaufe bezahl ich es auch - 3 Tage Verzögerung weil ich nicht rechtzeitig zur Bank komme, aber keine Wochen wenn ich weiß, dass ich das Geld nicht habe. - So zumindest meine Meinung.

Grüße

Hallo und und nochmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Und um etwaige Spekualtionen zu stoppen: Ich hatte das Geld bei Bestellung schon, nur leider, aus beruflichen Gründen, keine Zeit direkt auf die Bank zu maschieren und zu überweisen. Ich kaufe nicht etwas, für dass ich das Geld nicht habe :wink:

Aber Recht geben muss ich in der Sache, das ich natürlich dieses gute Angebot nicht verspielen wollte.

Uuhh, dünnes Eis
Hallo CANCIDAS,

Darum geht es nicht - was soll der verkäufer denn tun… ich
schätze der Ursprungsposter hat „schi**“, dass der KV
storniert wird

storniert? Wie meinst du das? Wenn der Käufer fristgerecht bezahlt hat? Verträge sind einzuhalten, gilt für beide Parteien. Der Käufer darf mit seiner Zahlung nicht bis ausserhalb des vereinbarten Verzuges warten. Und bei einer Eingangsbestätigung der Zahlung ist, so selbige fristgemäß erfolgte, ein Vertrag zustandegekommen, den nun seinerseits der VK zu erfüllen hat,

Genau das würde ich als VK auch tun, wenn ich
genug Kunden habe, die sich für den Artikel interessieren und
das Geld nach ner Ewigkeit immernoch nicht da ist.

den Bieter/Käufer bitteschön vorher in Verzug setzen und den Betrag mit ner Frist anmahnen. Wenn der K die Frist nicht einhält, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber erst dann.

wer zuerst das Geld aufs Konto
schiebt erhält den Artikel - wer zu spät kommt muss auf
Neulieferung warten - oder der Vertrag wurde storniert, weil
der Artikel z.B. nicht mehr lieferbar ist.

So macht sich der VK keinen Stress mehr.

So macht sich aber der VK ganz entschieden einen Haufen Stress. Ich exerzier das gerade mit nem VK durch, der nach umgehend erfolgter und eingangsbestäzigter Zahlung meinerseits unverblümt erkläret, tja, Pech gehabt, warn Scherz, er hatte den Artikel doch gar nicht mehr auf Lager und wenns mir nicht passt, kann ich ja meine Kohle zurückbekommen.

Mit Verbraucherrechten hat dieses Gebaren nichts zu tun. Wirf doch bitte mal einen Blick in den §433BGB.

Ich verwies ihn darauf, mahnte den Artikel hochoffiziell an und er ist nun dazu gezwungen, den gewünschten Artikel für ein Heidengeld aus dem Ausland zu bestellen, ohne Aufpreis versteht sich. Schuld eigene. Isso.

Denn wie würde es dir gefallen, böte ich dir in meinem Shop einen Mercedes SL für 100€ an, du schlägst natürlich sofort zu, ich kriege den Hunni und teile dir fröhlich mit, den habe ich gar nicht mehr, aber wenn du wolltest könntest du halt deine Kohle wiederhaben, wie großzügig, dir den Rücktritt vom Vertrag anzubieten, nich wahr.

Aber so geht das nicht und das ist gut so. Zumindest meine Meinung.

Gruß

Annie

Hallo,

storniert? Wie meinst du das? Wenn der Käufer fristgerecht
bezahlt hat?

Eben wenn nicht - wenn gibt es kein Problem und darum geht es hier auch nicht. Und wenn zahlbar sofort steht heißt das eben nicht in zwei Wochen.

Verträge sind einzuhalten, gilt für beide
Parteien. Der Käufer darf mit seiner Zahlung nicht bis
ausserhalb des vereinbarten Verzuges warten.

Ich finde es schön, dass wir bei solchen Dingen schon nicht mehr bei der Frist, sondern beim Verzug sind.

Es gibt auf jeden Fall einen Unterschied zwischen Vorkasse bezahlt und auf Artikel wartend und Vorkasse und nicht gezahlt - und das mixen wir jetzt hier durcheinander.

Zuerst: Dem Urposting nutzt es nichts, wenn der Zahlzeitraum begenzt wird, indem spätestens nach 7 Tagen die Fristsetzung kommt. Und das ist das worum es geht was nicht zu vergessen ist - und zwar das es für VK auch ärgerlich ist, wenn ein Kunde nicht zahlt.

Was dir wieder passiert ist mag schlimm sein, wonach ich auch hier unterscheiden würde, ob der VK es gezielt drauf angelegt hat oder es unglückliche Umstände waren für die er nix kann und nun dich als Kunden an der Backe hat, der unbedingt auf Erfüllung besteht - hier würde sich wieder zeigen: Recht ungleich Gerechtigkeit. Bei ersterem würde ich jedoch auch ecklig werden.

Es gibt dabei immer Ecken und Kanten, ich bin kein Jurist der hier ne Abhandlung schreiben wollte, die genauen Umstände können auch anders gewesen sein. Es geht darum, dass jeder rummotzt wenn er an einen faulen VK gerät aber niemand einsieht, dass VK auch an haufenweise faule Käufer geraten, dafür interessiert sich niemand. Somit blieb mir bei ersten lesen des Urpostings erstmal die Spucke weg, vonwegen eben erstmal schnell kaufen, aber dann mit der Zahlung ewig warten - auch wenn es sich nun eben anders Entwickelt hat.

Ich hoffe man versteht auf was ich hinaus will

Grüße