Uuhh, dünnes Eis
Hallo CANCIDAS,
Darum geht es nicht - was soll der verkäufer denn tun… ich
schätze der Ursprungsposter hat „schi**“, dass der KV
storniert wird
storniert? Wie meinst du das? Wenn der Käufer fristgerecht bezahlt hat? Verträge sind einzuhalten, gilt für beide Parteien. Der Käufer darf mit seiner Zahlung nicht bis ausserhalb des vereinbarten Verzuges warten. Und bei einer Eingangsbestätigung der Zahlung ist, so selbige fristgemäß erfolgte, ein Vertrag zustandegekommen, den nun seinerseits der VK zu erfüllen hat,
Genau das würde ich als VK auch tun, wenn ich
genug Kunden habe, die sich für den Artikel interessieren und
das Geld nach ner Ewigkeit immernoch nicht da ist.
den Bieter/Käufer bitteschön vorher in Verzug setzen und den Betrag mit ner Frist anmahnen. Wenn der K die Frist nicht einhält, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber erst dann.
wer zuerst das Geld aufs Konto
schiebt erhält den Artikel - wer zu spät kommt muss auf
Neulieferung warten - oder der Vertrag wurde storniert, weil
der Artikel z.B. nicht mehr lieferbar ist.
So macht sich der VK keinen Stress mehr.
So macht sich aber der VK ganz entschieden einen Haufen Stress. Ich exerzier das gerade mit nem VK durch, der nach umgehend erfolgter und eingangsbestäzigter Zahlung meinerseits unverblümt erkläret, tja, Pech gehabt, warn Scherz, er hatte den Artikel doch gar nicht mehr auf Lager und wenns mir nicht passt, kann ich ja meine Kohle zurückbekommen.
Mit Verbraucherrechten hat dieses Gebaren nichts zu tun. Wirf doch bitte mal einen Blick in den §433BGB.
Ich verwies ihn darauf, mahnte den Artikel hochoffiziell an und er ist nun dazu gezwungen, den gewünschten Artikel für ein Heidengeld aus dem Ausland zu bestellen, ohne Aufpreis versteht sich. Schuld eigene. Isso.
Denn wie würde es dir gefallen, böte ich dir in meinem Shop einen Mercedes SL für 100€ an, du schlägst natürlich sofort zu, ich kriege den Hunni und teile dir fröhlich mit, den habe ich gar nicht mehr, aber wenn du wolltest könntest du halt deine Kohle wiederhaben, wie großzügig, dir den Rücktritt vom Vertrag anzubieten, nich wahr.
Aber so geht das nicht und das ist gut so. Zumindest meine Meinung.
Gruß
Annie