Hallo,
habe eine Frage zu einem E-Bay Kauf. Da es sich um eine rechtliche Angelegenheit handelt werde ich versuchen das Thema entsprechend den Statuten zu formulieren:
Person A kauft in E-Bay einen Anzug von einem deutschen Mitglied. Bezahlung etc. alles an dieses Mitglied. Statt dem Artikel bekommt Person A einen Brief vom Zollamt. Es läge eine Sendung für ihn vor aus Indien. Er soll deklarieren um was es sich handelt und im Falle eines Kaufes über E-Bay o.ä. eine Rechnung beifügen.
Nach anfänglicher Verwirrung liest Person A die Auktion nochmal genau durch und sieht, dass darin steht, dass der Artikelstandort Indien ist und direkt von dort versendet wird. Sofern die Ware zu verzollen sei ist dies die Aufgabe von Person A und der Verkäufer tritt lediglich als Mittler auf.
Meine Fragen:
- Wie ist einen solchen Fall die Rechtslage?
- Hat Person A die Möglichkeit die Waren mit einer Rechnung zu verzollen und einzuführen (keine Fakes oder sowas)? Eine Rechnung aus China kann ihm zur Verfügung gestellt werden, aber nicht vom Deutschen Mittler
- Wie hoch sind die Gebühren die Person A zu erwarten hätte (Zoll? EUST? Bearbeitungsgebühr?)
- Gibt es ggf. über E-Bay Möglichkeiten eine solche Geschäftspraktik zu unterbinden (über eine negative Bewertung hinaus)?
Vielen Dank vorab für eine schnellstmögliche Antwort, da Person A für die Lagerung im Zolllager auch noch zahlen soll…vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Hallo,
das ist dumm gelaufen.
Ihrer Beschreibung nach, hat der Verkäufer keinen Fehler gemacht. Leider hat der Käufer die Artikelbeschreibung nicht aufmerksam genug durchgelesen.
Eine Rechnung sollte jedoch beiliegen bzw. vom Verkäufer bzw. Mittler geliefert werden - außer dies ist ausdrücklich in der Beschreibung anders geregelt.
Wie die Gebühren sind, kann ich nicht sagen. Dies wird Ihnen gerne das zuständige Zollamt mitteilen.
Ebay sehe ich nicht in der Pflicht. Auch eine negative Bewertung des Verkäufers ist nicht gerechtfertigt. Beides gilt selbstverständlich nur, wenn des Verkäufer auf ALLES hingewiesen hat. Dies gilt auch für die nicht vorhandene Rechnung.
MfG
Der Pauli
Hallo,
ich kann Dir keine Rechtsberatung geben und bin mir auch nicht sicher, aber meiner Meinung nach dürfte es relativ egal sein wo das Mitglied angemeldet ist, wenn bei „Artikelstandort“ Indien da steht, muss man damit rechnen dass aus Indien versendet wird. Das ist vermutlich keine verwerfliche „Geschäftspraktik“.
Die restlichen Fragen findest Du unter http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/in… beantwortet.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
komme soeben aus Nepal zurück und weiss aktuell keine Antwort.
Evtl später mehr
Grüss
Ganz kurz:
Waren aus Indien oder China landen oft beim deutschen Zoll und sind von dort mit der entsprechenden Gebührenzahlung abholbar. Manchmal übersteigen die Zollgebühren deutlich den Wert der Ware, Habe mal einen 2 GB Stick für 13 Euro aus China gekauft und habe 9,30 Euro Zoll bezahlen müssen.
Ist leider so und Gebühren kommen obendrauf, wenn man die Ware nicht abholt, ist leider auch so.
Beste Grüße
Werner Müller-Jording
Werner Müller-Jording
wenn du due annahme verweigerst musst du nix bezahlen!