Hallo,
habe eine Frage zu einem E-Bay Kauf. Da es sich um eine rechtliche Angelegenheit handelt werde ich versuchen das Thema entsprechend den Statuten zu formulieren:
Person A kauft in E-Bay einen Anzug von einem deutschen Mitglied. Bezahlung etc. alles an dieses Mitglied. Statt dem Artikel bekommt Person A einen Brief vom Zollamt. Es läge eine Sendung für ihn vor aus Indien. Er soll deklarieren um was es sich handelt und im Falle eines Kaufes über E-Bay o.ä. eine Rechnung beifügen.
Nach anfänglicher Verwirrung liest Person A die Auktion nochmal genau durch und sieht, dass darin steht, dass der Artikelstandort Indien ist und direkt von dort versendet wird. Sofern die Ware zu verzollen sei ist dies die Aufgabe von Person A und der Verkäufer tritt lediglich als Mittler auf.
Meine Fragen:
- Wie ist einen solchen Fall die Rechtslage?
- Hat Person A die Möglichkeit die Waren mit einer Rechnung zu verzollen und einzuführen (keine Fakes oder sowas)? Eine Rechnung aus China kann ihm zur Verfügung gestellt werden, aber nicht vom Deutschen Mittler
- Wie hoch sind die Gebühren die Person A zu erwarten hätte (Zoll? EUST? Bearbeitungsgebühr?)
- Gibt es ggf. über E-Bay Möglichkeiten eine solche Geschäftspraktik zu unterbinden (über eine negative Bewertung hinaus)?
Vielen Dank vorab für eine schnellstmögliche Antwort, da Person A für die Lagerung im Zolllager auch noch zahlen soll…