ich habe heute ein Auto verkauft. Die Geldübergabe fand in meiner Bank statt (das wollte ich so). Der Käufer bezahlte mir über 30.000 Euro in 50,00 Euro-Banknoten. Die Kassiererin hat das Geld durch eine Geldzählmaschine laufen lassen - die Summe passte und wurde auf dem Konto auch gleich gutgeschrieben. Auch habe ich kurz nachgefragt, ob alles in Ordnung sei - dies wurde mir bejaht.
Jetzt stellt sich mir im Moment gerade folgende Frage:
Was wäre eigentlich, wenn es sich hier oder bei einem Teil davon um Falschgeld handeln würde? (Und dies evtl. erst später von der Bank festgestellt wird)? - Würde die Bank dann haften? - Denn schließlich bin ich ja gerade - um kein Risiko einzugehen - dorthin gegangen?
Ich gehe zwar nicht davon aus, dass jetzt da was gefälschtes dabei war (auch wenn der Käufer vielleicht etwas zwielichtig war und aus Osteuropa kommt) aber mich würde hier ganz einfach mal die Rechtslage interessieren…!??
ob und in welchem Umfang eine Prüfung auf Falschgeld in der Bankfiliale vorgenommen wird ist sehr unterschiedlich. Moderne Einzahlungsautomaten prüfen das Geld sehr gründlich, die freundliche Dame am Kassenschalter kann naturgemäß nur stichprobenartig einzelne Scheine und Sicherheitsmerkmale prüfen.
Die Bank kann (und will) daher keine Garantie geben, dass kein Falschgeld darunter ist.
Das Geld wird im nächsten Schritt bei der LZB eingeliefert und dort gründlich geprüft. Fällt hier Falschgeld auf, so hat zunächst einmal die Bank den schwarzen Peter. Falschgeld wird der Bank nicht erstattet.
Könnte die Bank nun nachweisen, dass das Falschgeld aus genau der Einzahlung des Kunden stammt, würde sie die Einzahlung stornieren, da der Kunde eben gerade kein gültiges Geld eingezahlt hat.
Nur: Wie will die Bank den Nachweis führen. Das Geld wird eingenommen und kommt mit allen anderen Einzahlungen in den Tresor…
Von daher ist der Einzahlende in der Praxis aus dem Schneider, wenn die Bank die Einzahlung akzeptiert.
Ist in jedem Fall - für den Fall der Fälle - vorab schon mal eine etwas beruhigende Antwort. Vielen Dank.
Eben - und gerade aus Sicherheitsgründen - wollte ich, dass die Geldübergabe in der Bank stattfindet. Es wäre m. E. auch irgendwo gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn die Bank dann später damit daher kommen würde und evtl. sogar die Einzahlung stornieren würde…
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