Allgemeine Frage zu Arbeitsunfällen

Habe mal eine frage an Euch da ich zu diesem Thema nichts gefunden habe.Und zwar sagen wir mal Arbeiter Willy ist neu in einer Firma und hat auf der Baustelle einen Arbeitsunfall,war im Krankenhaus und konnte danach wieder Arbeiten.Die Schmerzen sind aber wieder gekommt durch den Unfall und er geht zum wiederholtenmal im Krankenhaus und wird Krankgeschrieben.Wenn der Krankenschein nun mehr als 3 Tage beträgt gillt dieses ja als Arbeitsunfall.Nun sagt die Firma von Willy wir tragen dich ein das Du leichte tätigkeiten machst damit wir keinen Arbeitsunfall haben denn das WOLLEN wir nicht.Macht die Firma von Willy sich da nicht Straffällig wegen Versicherungsbetrug???

Hallo,

als erstes, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn jemand bei Ausübung seiner Tätigkeit verunfallt. Wie lange er krankgeschrieben ist, ist dabei völlig egal, ob mehr oder weniger als drei Tage bzw. man muss nicht krankgeschrieben sein, wenn man einen Arbeitsunfall hatte.
Die 3 Tage Frist gilt nur für die Meldepflicht eines Arbeitgebers bzw. Unfallbetriebes, wenn ein Verunfallter länger als drei Tage krankgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitsunfall melden, ansonsten nicht. Es ist und bleibt aber trotzdem einen Arbeitsunfall.
Als Versicherungsbetrug würde ich es nicht bezeichnen, wenn der Arbeitgeber dieser Meldepflicht nicht nachkommt, man nennt es eher Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Der Grund wird sicher sein, dass der Arbeitgeber nicht will, dass seine Beiträge in der Zukunft steigen.
Aber wenn Arbeiter Willy beim Arzt angegeben hat, dass er die Verletzung durch einen Arbeitsunfall hat, wird dies im Normalfall vom Arzt gemeldet. Was man auch daran merkt, dass man keine Praxisgebühr bzw. Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt bezahlen muss.
Sollte Willy den Unfall nicht gemeldet haben beim Arzt, dann sollte er es beim nächsten Arztbesuch nachholen oder sich direkt an die Berufsgenossenschaft wenden.