Allgemeine Frage zu Arbeitsunfällen

Habe mal eine frage an Euch da ich zu diesem Thema nichts gefunden habe.Und zwar sagen wir mal Arbeiter Willy ist neu in einer Firma und hat auf der Baustelle einen Arbeitsunfall,war im Krankenhaus und konnte danach wieder Arbeiten.Die Schmerzen sind aber wieder gekomm durch den Unfall,und er geht zum wiederholtenmal im Krankenhaus und wird Krankgeschrieben.Wenn der Krankenschein nun mehr als 3 Tage beträgt gilt dieses ja als Arbeitsunfall.Nun sagt die Firma von Willy wir tragen dich ein das Du leichte tätigkeiten machst damit wir keinen Arbeitsunfall haben denn das WOLLEN wir nicht dann müssten wir mehr Beiträge zahlen.
Macht die Firma von Willy sich da nicht Straffällig wegen Versicherungsbetrug?Und was wäre das für eine Strafe?

Guten Abend,

ich weiß es nicht sicher, da ich kein Rechtsexperte bin.

Aber ich glaube nicht ∂as es sich dabei um Versicherungsbetrug handelt. Dem Arbeitnehmer 
ist auf Grund von Schmerzen nicht fähig seine normale Tätigkeit zuzumuten, z.B. das
 hochziehen einer Mauer mit gebrochnem Bein, aber er kann durchaus leichtere Tätigkeiten 
im Büro ausführen. So wie ich das gehört habe, sind die Mehrleistung an die Versicherung
 nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall wohl sehr hoch. Es gibt Unternehmer die lassen 
ihren MA lieber jeden Tag mit dem Taxi zur Arbeit kommen, als deinen meldepflichtigen 
Unfall zu haben. Das scheint durchaus gänige Praxis zu sein.

Und es ist, denke ich, kein Versicherungsbetrug da der MA zwar unfähig ist seine normale
Tätigkeit auszuführen, aber generell nicht arbeitsunfähig!

Grüße Tina

Was ich vielleicht vergessen habe hinzuzufügen ist das der Arbeiter Willy diese leichte Tätigkeiten nicht gemacht hat sondern sein Regulären Krankenschein hatte und zuhause war.

Guten Abend,

ich weiß es nicht sicher, da ich kein Rechtsexperte bin.

Hallo,
das merkt man leider sehr deutlich

Aber ich glaube nicht ∂as es sich dabei um Versicherungsbetrug handel

Es ist ein Verstoss gegen die Meldepflicht und mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Der AG kann von der BG evtl. in Regress genommen werden. Wenn der AN wegen des Unfalls längere Zeit AU ist, kostet ihn das bares Geld, da das Verletztengeld idR höher ist als Krankengeld. Außerdem erschwert es die Geltendmachung von evtl. Spätschäden 

Dem Arbeitnehmer 
ist auf Grund von Schmerzen nicht fähig seine normale Tätigkeit zuzumuten, z.B. das
 hochziehen einer Mauer mit gebrochnem Bein, aber er kann durchaus leichtere Tätigkeiten 
im Büro ausführen.

Das spielt hier keine Rolle und ist deshalb kompletter Unsinn, AU bezieht sich immer nur auf die geschuldete Arbeitsleistung.

So wie ich das gehört habe, sind die Mehrleistung an die Versicherung
 nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall wohl sehr hoch. 

Das kommt auch darauf an, ob der AG seinen Verpflichtungen in Punkto Arbeitsschutz nachgekommen ist. Erhöhte Beiträge sollen den AG dazu anhalten, UVV und ArbSchG einzuhalten.

Es gibt Unternehmer die lassen 
ihren MA lieber jeden Tag mit dem Taxi zur Arbeit kommen, als deinen meldepflichtigen 
Unfall zu haben. Das scheint durchaus gänige Praxis zu sein.

Woher beziehst Du dieses angebliche Wissen ?

Und es ist, denke ich, kein Versicherungsbetrug da der MA zwar unfähig ist seine normale
Tätigkeit auszuführen, aber generell nicht arbeitsunfähig!

Nochmals - wie schon oben erwähnt -, kompletter Unsinn. Bei AU gibt es keinen Verweis auf andersartige Tätigkeiten.

Grüße Tina

Der AN sollte sich unbedingt selbst mit der zuständigen BG in Verbindung setzen.

&Tschüß
Wolfgang

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Hoi.

Dadurch, dass AU war und die Krankenkasse z.B. Heilbehandlungskosten hatte, könnte ein Betrug zu Lasten der Krankenkasse entstanden sein.
Wegen eines Arbeitsunfalles kann die Krankenkasse sich das Geld von der BG erstatten lassen - und das fällt ja weg, wenn man das nicht beim Arzt/Krankenkasse sagt.

Überlegt mal folgendes: die Krankenkassenbeiträge zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, mittlerweile ja der AN mehr als der AG.
Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber alleine…merkste was?

Und die Beitragszuschläge bekommt der nicht bei ein paar Tagen AU und einem Pflaster. Da wird berechnet, wie schwer die Unfälle(Kosten) im Vergleich zu allen anderen Unternehmen war und wenn er über dem Wert liegt, bekommt er einen Zuschlag. Dabei läßt man ja schon Unfälle weg, die der AG nicht beeinflussen kann, also z.B. Wegeunfälle.

An den Fragesteller: Denk hier mal an dich und nicht an deinen Boss - oder hat er dir als Dank ein paar Rosen geschenkt oder kriegste jetzt mehr Geld???

Ciao
Garrett