Schönen Guten Tag,
ich hatte mich für einen gute Freundin bzgl. Ihrer Witwenrente informiert und wolle mich nur kurz rückversichern, dass ich es soweit richtig verstanden habe.
Ihr Ehemann ist leider in diesem Monat verstorben, sie sind seit 2007 verheiratet.
Sie wird im August 45 Jahre alt, hat momentan Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit in der Gastronomie & der aktuelle Rentenanspruch des Ehemanns betrug (exemplarisch, die genauen Beträge kenne ich nicht) 2000.-
Wenn ich es soweit richtig verstanden habe, steht ihr in den ersten 3 Monaten die volle Nettorente zu, danach hätte sie bis zur Erreichung der Altergrenze von aktuell 45 Jahren und sieben Monaten Anspruch auf die kleine Rente (25% des aktuellen Rentenanspruchs). Bei Erreichung der obigen Altergrenze kann Sie dann die grosse Witwenente beantragen, berechnet aus 55 % des Rentenanspruchs. Bezüglich Ihres Einkommens werden dann nur die Beträge oberhalb des Freibetrags angerechnet (also tatsächlich ein Freibetrag und keine Freigrenze?)
Ist das soweit korrekt?
Vielen Dank schon jetzt für ein Feedback & einen schönen Tag.
Grüße
Ben