Allgemeine Frage zum Erbrecht

Hallo,

ich bin in dem Gebiet ein Greenhorn und ich habe aber einiges im Netz darüber gelesen. Was mir aber nicht klar geworden ist: wenn kein Testament vorliegt, dann greift die gesetzlich geregelte Erbfolge, richtg? Bedeutet dies, dass man mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge bzw. die Anteile davon aushebeln darf / kann?

Was bedeutet das so viel besprochene „enterben“, bzw. Pflichtanteil? Womit ist das genau gemeint?Viele Grüße

Ein Testament stellt den Wunsch des Testierenden dar, durch gewillkürte Erbfolgeregelung die gesetzlich automatisch zufallenden Erbrechte anders zu gestalten.

„Enterben“ meint, jemanden von seiner gesetzlichen Erbfolge auszuschliessen. Ein „Pflichtteil“ ist der zu dessen Erbquote hälftige Anspruch in Geld.

G imager

Hallo!

Ja.

Kein Testament = gesetzliche Erbfolge.  

Mit Testament kann man grundsätzlich frei bestimmen wer erben soll !
Allerdings haben bestimmte gesetzliche Erben einen Anspruch auf einen Teil des Erbes,sie dürfen also nicht ganz leer ausgehen. Das wäre das Pflichtteil.
Es betrifft Ehepartner,Kinder und ggf. Eltern des Erblassers(wenn keine Kinder da sind).

Pflichtteil ist die Hälfte des sonst gesetzlich zustehenden Teils. Immer als reine Geldleistung, nie z.B. als Teil eines Grundstücks oder Haus oder Sachwerten.

Es kann also nötig werden,ein Haus zu verkaufen/zu beleihen um das Pflichteil zu bezahlen,wenn der Erbe das Geld für Pflichtteil nicht aus sonstigem Erbe oder eigenem Vermögen auszahlen kann.

Das Pflichtteil muss man selbst beim Erben einfordern.

Enterben gibts nicht.

Man setzt einfach den als Erbe ein, der einem passt. Damit wäre ja ein gesetzlicher Erbe „enterbt“, im Sinne von nicht bedacht. Dass der dann ggf. ein Pflichtteilsrecht hat wurde gesagt.

MfG
duck313

Hallo,

ok - danke für die Antworten.
D.h. man kann in einem Testament sowohl die Anteile variieren als auch die Erben (z.B. auch den Nachbarn oder die beste Freundin) - aber wo kommen diese Anteile her? Durch die Halbierung des Anteils der gesetzlichen Erben?

Viele Grüße

Hallo!

Man ist völlig frei, was man im Testament schreibt.
Man kann alles einem (nicht verwandten) Freund oder Nachbarn vermachen, einem Verein, einer wohltätigen Organisation, der Kirche usw.

Aber man kann auch gezielt aufteilen, wie es einem gefällt. Man ist nicht an die Anteile gebunden, die es nach gesetzlicher Regelung gäbe.

A soll das Haus bekommen, B das Auto, C das Guthaben bei der X-Bank usw. als Beispiel.

Hat man so einen pflichtteilsberechtigten gesetzlichen Erben ausgelassen (darf man !), dann hat der aber einen Rechtsanspruch auf sein Pflichtteil. Das muss er dann bei den Erben einfordern, notfalls einklagen.

Wie man das berechnet ?

Die Hälfte des sonst zustehenden gesetzlichen Teils.

Beispiel :

Alleinstehende Person mit einem Kind vererbt alles seinem geliebten Fußballverein.
Erbsumme 10.000 €

Kind hätte ohne Testament alles geerbt, nun berechnet sich das Pflichtteil als Hälfte der 10.000 €, also kann es vom Verein 5.000 € aus dem Erbe einfordern.

Person war verheiratet und hat 2 Kinder.
Testament bestimmt Ehefrau als Alleinerbin. Erbsumme 100.000 €

Dann haben beide Kinder Pflichtteilsrechte gegen die Ehefrau/Mutter.

Normalfall wäre, Vermögen gehörte zu Lebzeiten Mann und Frau zu gleichen Teilen.
Also fällt nur die Hälfte überhaupt in die Erbsumme = 50.000 €.
Davon würde nach gesetzlicher Erbfolge (o. Testament) die Frau 1/2 und die Kinder je 1/4 erben.
Also in Zahlen, Frau 25.000 €, beide Kinder je 12.500 €.

Pflichtteil der Kinder wäre hier je 6250 € .

MfG
duck313

Hallo,

A soll das Haus bekommen, B das Auto, C das Guthaben bei der
X-Bank usw. als Beispiel.

Hier bringst du ganz gewaltig durcheinander. Haus, Auto u.a. kann man seinen Erben in einem Vermächtnis zuwenden. Ein Testament bezieht sich immer auf Vermögensanteile. Also: der Wert aller Häuser, Autos usw. des Erblassers werden ermittelt und die daraus resultierende Summe unter den Erben anteilsmäßig aufgeteilt. Wie groß diese Anteile, kann der Erblasser allerdings im Testament bestimmen.

Gruß
AvD