Hallo!
Man ist völlig frei, was man im Testament schreibt.
Man kann alles einem (nicht verwandten) Freund oder Nachbarn vermachen, einem Verein, einer wohltätigen Organisation, der Kirche usw.
Aber man kann auch gezielt aufteilen, wie es einem gefällt. Man ist nicht an die Anteile gebunden, die es nach gesetzlicher Regelung gäbe.
A soll das Haus bekommen, B das Auto, C das Guthaben bei der X-Bank usw. als Beispiel.
Hat man so einen pflichtteilsberechtigten gesetzlichen Erben ausgelassen (darf man !), dann hat der aber einen Rechtsanspruch auf sein Pflichtteil. Das muss er dann bei den Erben einfordern, notfalls einklagen.
Wie man das berechnet ?
Die Hälfte des sonst zustehenden gesetzlichen Teils.
Beispiel :
Alleinstehende Person mit einem Kind vererbt alles seinem geliebten Fußballverein.
Erbsumme 10.000 €
Kind hätte ohne Testament alles geerbt, nun berechnet sich das Pflichtteil als Hälfte der 10.000 €, also kann es vom Verein 5.000 € aus dem Erbe einfordern.
Person war verheiratet und hat 2 Kinder.
Testament bestimmt Ehefrau als Alleinerbin. Erbsumme 100.000 €
Dann haben beide Kinder Pflichtteilsrechte gegen die Ehefrau/Mutter.
Normalfall wäre, Vermögen gehörte zu Lebzeiten Mann und Frau zu gleichen Teilen.
Also fällt nur die Hälfte überhaupt in die Erbsumme = 50.000 €.
Davon würde nach gesetzlicher Erbfolge (o. Testament) die Frau 1/2 und die Kinder je 1/4 erben.
Also in Zahlen, Frau 25.000 €, beide Kinder je 12.500 €.
Pflichtteil der Kinder wäre hier je 6250 € .
MfG
duck313