ich habe mal eine kurze allgemeine Frage zur Sozialhilfe. Ich habe davon überhaupt keine Ahnung von diesem Thema.
Gerade sagt mir meine alte Mutter, daß mein Bruder (50 J, ledig, lebt mit meiner Mutter in deren Haus) Sozialhilfe beantragen muß.
Nun macht sie sich Sorgen, daß das Sozialamt an Ihre Rente (1500 Euro) geht und davon was anrechnet.
Auch dass sie ein Haus besitzt, und ich auch, würde vom Sozialamt berücksichtigt, sprich Mutter und ich müssten zahlen, statt des Sozialamtes.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine 80jährige Frau für ihren 50jährigen Sohn noch unterhaltspflichtig ist. Kann mir das jemand bestätigen, damit ich ihre Sorgen zerstreuen kann?
im BGB Dritter Teil Unterhaltpflicht § 1601 ff ist festgelegt, dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind einander Unterhalt zu gewähren.
In § 1605 (1) ist festgelegt, dass Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet sind, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Festellung eines Unterhaltsanspruches oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
Diese Paragraphen wird das Sozialamt zuerst mal zitieren. Garniert mit einem HInweis zu einem Urteil aus der Steinzeit das den Anschein erweckt, dass jeder Einspruch zwecklos ist.
Ist aber nicht ganz richtig. Es sind in der jüngeren Vergangenheit auch Urteile ergangen, die eine Einschränkung in der Höhe der Zahlungen vorsehen.
Mein Rat, warte erts einmal die Reaktion des Sozialamtes ab. Suche Dir einen Spezialanwalt und schaue auf den Seite bei Juris und den BM für Soziales und Familie nach. Auch der Bundesgerichthof hat Interessantes zu diesem Thema zu bieten.
MfG Peter
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