Allgemeine Fragen Berufsunfähigkeitsversicherung

Guten Tag!
Ich hätte prinzipielle Fragen zur BU Versicherung!
Bitte keine Angebote oder so!!!

Muß man seiner BU melden wenn,
-man arbeitslos geworden ist?
-einen neuen Arbeitgeber hat?
-Selbständig wird?
-eine neue Krankheit dazugekommen ist?
(als die, welche im Vertrag angegeben wurden)
-was muß man überhaupt melden?

danke
tom

Hallo Frank,

lassen Sie uns telefonieren…wie erreiche ich Sie?

Viele Grüße,
Matthias Meyer

Hallo tom

einfache Antworten gibt es leider nicht.

Es gibt verträge da musst du fast alles melden und verträge da musst du nichts melden.

Schau einfach in die Police - unter Obliegenheiten bzw. Mitwirkungpflichten steht das genau.

Bei guten Bedingungen musst du nur melden, wenn du umgezogen bist oder sich die Bankverbindung geändert hat.

Was du hast weiß ich ja nicht, also lies das am besten in deiner Police nach.

freundliche Grüße

Maik Feldmann

Hallo,

kurz und knapp: NEIN zu allen Punkten.

Bitte in den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nachlesen, ob dort Meldpflichten genannt sind.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo.

In der BU gibt es keine Nachmeldepflicht. Es ist in den Bedingungen festgeschrieben wie lange beispielsweise bei einem Berufswechsel der Versicherer noch auf den letzten Beruf verweisne/prüfen darf.
Bei Arbeitslosigkeit gibt es ebenfalls Fristen ab wann nichtmehr auf Berufs- sondern nur noch auf Erwerbsunfähigkeit geprüft wird.

Sollte trotzdem noch Beratungsbedarf bestehen bin ich immer gerne ein kompetenter Ansprechpartner.

Viele Grüße vom Versicherunsmakler in Saarbrücken
Claude Burgard
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo!

Zu 1.: Nein!
Zu 2.: Nein, aber prüfen, ob ggfs. Berufswechsel erheblichen Einfluß auf den Beitrag hat, falls Gesundheitszustand unverändert!
Zu 3.: Siehe 2.!
Zu 4.: Nein!
Zu 5.: Wenn der Vertrag läuft, nichts mehr, außer den Versicherungsfall, auch den MÖGLICHEN!

Hallo

kurz und bündig :nein.

Es ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, auch wenn Sie selbständig sind.

Krankheiten danach sind mitversichert bzw. nicht meldepflichtig, sobald sie den Versicherungsschein in Händen halten

Bei Arbeitslosigkeit bieten Gesellschaften unterschiedliche Regelungen an, dass der Vertrag " ruhen " kann - sollte bei Neuabschluss mitberücksichtigt werden.

Bei längerem Ausscheiden aus dem Beruf gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen, ob im Leistungsfall noch der alte Beruf oder die neue Tärigkeit versichert ist. Ebenfalls ein Abschlusskriterium

gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo Tom,

gern beantworte ich deine Fragen:

Muß man seiner BU melden wenn,
-man arbeitslos geworden ist?

nein, außer wenn die Beitragszahlung gefährdet ist

-einen neuen Arbeitgeber hat?

nein

-Selbständig wird?

nein, aber du solltest dich beraten lassen, möglicherweise ist eine Vertragsanpassung sinnvoll.

-eine neue Krankheit dazugekommen ist?

auf keinen Fall !!!

-was muß man überhaupt melden?

findest du in den Vertragsbedingungen unter „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“. Es gibt große Unterschiede, gute Vermittler machen in der Beratung darauf aufmerksam.

Viele Grüße
oscar.
(Versicherungsmakler)

Antworten im text:

Guten Tag!
Ich hätte prinzipielle Fragen zur BU Versicherung!
Bitte keine Angebote oder so!!!

Muß man seiner BU melden wenn,
-man arbeitslos geworden ist? Nein, es sei denn Sie haben eine Klausel darin
-einen neuen Arbeitgeber hat? Nein
-Selbständig wird? Ja, wenn Sie nachversichern möchten und die Nachversicherungsklausel ohne Gesundheitsfragen drin haben
-eine neue Krankheit dazugekommen ist? Nein
(als die, welche im Vertrag angegeben wurden)
-was muß man überhaupt melden? Wenn Sie BU meinen zu sein

MfG
Ulrich Schipporeit

danke
tom

Hallo Frank,
ich bin noch bis Ende Februar in Südost-Asien unterwegs, kann mich deshalb nicht um die Beantwortung Ihrer Fragen kümmern. Bitte andere Experten anfragen. Danke für Ihr Verständnis.
Grüße
Artor