Hallo!
Ein Kumpel und ich haben vor ca. 3 wochen eine GbR gegründet und ich hätte da jetzt ein paar fragen dazu!
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Wie setzt sich denn jetzt der name unserer gbr zusammen? Nehmen wir an mein kumpel heisst horst s. und ich peter m. und wir betreiben einen online versandhandel der sich um videospiele und zubehör dreht. Heisst unsere gbr jetzt „horst s. und peter m. videospiele und zubehör gbr“ oder wie? Und wenn ja, muss ich das dann noch bei irgend einem amt eintragen lassen oder wie läuft das ab?
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Hab ich das richtig verstanden das der „gewerbeschein“, die gewerbe-anmeldung ist?
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Bekommen wir noch von anderen ämtern post, außer finanzamt? Zum beispiel landratsamt oder so?
So das wärs dann vorerst auch schon gewesen. Ich sag schon mal im vorraus danke für die beantwortung meiner fragen!
Hi, stellt man sich die Frage nicht schon vorher?
LG
Hallo!
Ebenso,
- Wie setzt sich denn jetzt der name unserer gbr zusammen?
Nehmen wir an mein kumpel heisst horst s. und ich peter m. und
wir betreiben einen online versandhandel der sich um
videospiele und zubehör dreht. Heisst unsere gbr jetzt „horst
s. und peter m. videospiele und zubehör gbr“ oder wie?
Ja, Vor- und Nachname der Gesellschafter sind unter dem Zusatz der Bezeichnung GbR zu führen. Ob man GbR dabei ausschreibt oder nicht, ist egal.
Für die GbR gelten nicht die Regeln der §§ 17, 18 HGB. Demnach muss die Erwähnung des Gesellschaftszwecks nicht erfolgen, es kann aber gemacht werden.
Und
wenn ja, muss ich das dann noch bei irgend einem amt eintragen
lassen oder wie läuft das ab?
Da muss man sehen. Wenn es sich um ein Handelsgewerbe handelt, die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre ein Eintrag sowieso erforderlich und es würde sich nicht mehr um eine GbR sondern um eine OHG handeln. Wenn es sich nicht um ein Handelsgewerbe handelt, kann aber eine Eintrag immer noch „freiwillig“ erfolgen. Dann gelten natürlich die §§ 17 ff. HGB.
- Hab ich das richtig verstanden das der „gewerbeschein“, die
gewerbe-anmeldung ist?
Ja, mit der Beantragung eines solchen Scheins wird ein Gewerbe beantragt. Er ist die rechtliche Grundlage gerwerblichen Handelns.
- Bekommen wir noch von anderen ämtern post, außer finanzamt?
Zum beispiel landratsamt oder so?
Kam denn schon was in den drei Wochen ???
VG
Sebastian
Und
wenn ja, muss ich das dann noch bei irgend einem amt eintragen
lassen oder wie läuft das ab?
Da muss man sehen. Wenn es sich um ein Handelsgewerbe handelt,
die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre ein Eintrag
sowieso erforderlich und es würde sich nicht mehr um eine GbR
sondern um eine OHG handeln. Wenn es sich nicht um ein
Handelsgewerbe handelt, kann aber eine Eintrag immer noch
„freiwillig“ erfolgen. Dann gelten natürlich die §§ 17 ff.
HGB.
Ah ok, das gewerbeamt sagte uns aber das wir das als gbr anmelden müssen da wir das zu zweit anmelden! Müssen wir jetzt nochmal aufs gewerbeamt und die sache klären?
- Bekommen wir noch von anderen ämtern post, außer finanzamt?
Zum beispiel landratsamt oder so?
Kam denn schon was in den drei Wochen ???
Ja, das schreiben vom finanzamt zur steuerlichen erfassung!
Ah ok, das gewerbeamt sagte uns aber das wir das als gbr
anmelden müssen da wir das zu zweit anmelden! Müssen wir jetzt
nochmal aufs gewerbeamt und die sache klären?
In welchem Umfang wollt ihr denn gewerblich tätig werden ?
Ja, das schreiben vom finanzamt zur steuerlichen erfassung!
Und sonst war da doch nichts, oder ?
Ah ok, das gewerbeamt sagte uns aber das wir das als gbr
anmelden müssen da wir das zu zweit anmelden! Müssen wir jetzt
nochmal aufs gewerbeamt und die sache klären?
In welchem Umfang wollt ihr denn gewerblich tätig werden ?
Wir melden es als kleingewerbe an, gehen also davon aus das wir nicht mehr als 17.500€ gesamtumsatz erzielen werden.
Ja, das schreiben vom finanzamt zur steuerlichen erfassung!
Und sonst war da doch nichts, oder ?
Ne, sonst noch nichts.
Hallo,
Wir melden es als kleingewerbe an, gehen also davon aus das
Ja gut, wenn es ein Kleingewerbe ist, dann kann es in der Form der GbR betrieben werden. Ich dachte eher daran, dass die Leute vo Gewerbeamt den Eindruck hatten, dass ihr es doch eine Nummer größer und dann eben als OHG macht. Ich würde nochmal nachfragen, wie sie das meinten.
Ne, sonst noch nichts.
Dann kommt auch nichts mehr (Steuersachen ausgeklammert)
VG
Sebastian
Alles klar! Ich danke dir für deine hilfe!