Habe ein parr allgemeine Fragen zur ICH- AG…
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Gibt es von vornherein Branchenausschlüsse bei der Beantragung bzw. Antragsberechtigung der ICH-AG
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Nach welchen Kriterien wird in Bezug auf die Scheinselbstständigkeit geprüft?
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Besteht ein Rechtsanspruch auf die Mittel, wenn ich alle Voraussetzungen erfülle ?
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Sind irgendwelchen besondere Kriterien zu erfüllen wenn ich Tagesmutter werden möchte ?
Hallo,
fahr mal im Brett ganz runter bis zum löschgeschützen Artikel „FAQ zur Ich-AG“ - vielleicht hilft der etwas.
Gruß ivo
Hallo P.Towe,
- Gibt es von vornherein Branchenausschlüsse bei der
Beantragung bzw. Antragsberechtigung der ICH-AG
Grundsätzlich nicht.
- Nach welchen Kriterien wird in Bezug auf die
Scheinselbstständigkeit geprüft?
Ich-AGler haben es in Sachen Scheinselbstständigkeit gut: Für die Förderdauer stellt der Gesetzgeber einen Persilschein aus.
Nachzulesen im Paragraf 7, Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs (SGB) IV
http://www.bma.de/download/gesetze_web/Sgb04/sgb04x0…:
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(4) Für Personen, die für eine selbständige Tätigkeit einen Zuschuss nach § 421l des Dritten Buches beantragen, wird widerlegbar vermutet, dass sie in dieser Tätigkeit als Selbständige tätig sind. Für die Dauer des Bezugs dieses Zuschusses gelten diese Personen als selbständig Tätige.
+++++++++ Z I T A T - E N D E +++++++
Einmal abgesehen von offenkundig missbräuchlicher Nutzung (z. B. Umwandlung eines bisherigen Angestellten-Verhältnisses in ein Subunternehmer-Verhältnis) gelten Ich-AGs also per se als selbstständig. Grundsätzlich tust du aber gut daran, Kriterien wie
* mehr als einen Auftraggeber
* Unabhängigkeit gegenüber den Weisungen eines Auftraggebers
* keine Einbindung in die Organisation eines Auftraggebers
* wirtschaftliche Selbstständigkeit
* werbliches Auftreten am Markt
etc. zu erfüllen. Schon aus Überlebensgründen als Selbständige®
- Besteht ein Rechtsanspruch auf die Mittel, wenn ich alle
Voraussetzungen erfülle ?
Ja.
- Sind irgendwelchen besondere Kriterien zu erfüllen wenn ich
Tagesmutter werden möchte ?
Als „freie“ Tagesmutter wohl kaum. Wenn die Vermittlung über Jugendämter etc. laufen soll, dann sind mancherorts Zulassungen erforderlich. Voraussetzung ist dann z. B. die Teilnahem an Schulungskursen.
Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob angesichts der zahlreichen Konkurrenz privater „Anbieter“ ausgerechnet diese Dienstleistung eine zukunftsträchtige Marktnische darstellt!?
Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass AA-Berater den Selbstständigkeits-Charakter einer angestrebten Tagesmutter-IchAG in Frage stellen… Andererseits: Versuch macht kluch
Schaden kann ein Antrag schließlich nicht.
Viel Glück!
Robert