Allgemeine Fragen zur Verjährung

Angenommen, Person A erhält von Firma B im Jahr C eine Vergütung. Aufgrund von Zahlungsproblemen „stundet“ („jährt“ wäre der richtige Ausdruck) A der B die Zahlung.

Um es noch komplizierter zu machen ;o)
Allerdings überlässt B dem A im Jahr C+3 einen Computer zur beruflichen und privaten Nutzung.

Nach neuer Rechtsprechung ist meinem Kenntnisstand tritt nach 2 Jahren die Verjährung ein. Dementsprechend wäre die angesprochene Vergütung im jahr c+3 verjährt.

Meine Fragen dazu:
1.)
Ist aufgrund der Stundungssituation ein Darlehen entstanden, dass dann als unbefristet betrachtet werden kann, so dass die Verjährung doch nicht greift?
2.)
Bezieht sich die Verjährung nur auf finanzielle Aspekte, oder ist im Jahr c+3+2 dann auch der Anspruch auf Rückgabe des Computers verjährt?
3.)
Ich habe die Quelle nicht mehr, aber ich habe irgendwo etwas gelesen, dass bei Forderungen diese nur insoweit verjährt sind, dass diese nicht mehr gerichtlich einklagbar sind. Heisst das, dass man solche verjährten Forderungen aber noch über z.B. ein Inkassobüro oder andere Formen geltend machen kann?

Vielen Dank für entsprechende Diskussionsbeiträge …

Angenommen, Person A erhält von Firma B im Jahr C eine
Vergütung. Aufgrund von Zahlungsproblemen „stundet“ („jährt“
wäre der richtige Ausdruck) A der B die Zahlung.

Um es noch komplizierter zu machen ;o)
Allerdings überlässt B dem A im Jahr C+3 einen Computer zur
beruflichen und privaten Nutzung.

30Jahre Verjährung

Nach neuer Rechtsprechung ist meinem Kenntnisstand tritt nach
2 Jahren die Verjährung ein. Dementsprechend wäre die
angesprochene Vergütung im jahr c+3 verjährt.

Nein 3Jahre also c+4

Meine Fragen dazu:
1.)
Ist aufgrund der Stundungssituation ein Darlehen entstanden,
dass dann als unbefristet betrachtet werden kann, so dass die
Verjährung doch nicht greift?

Nein nur was Darlehen heisst ist auch eines sonst würden aus vielen Forderungen „Darlehen“

2.)
Bezieht sich die Verjährung nur auf finanzielle Aspekte, oder
ist im Jahr c+3+2 dann auch der Anspruch auf Rückgabe des
Computers verjährt?

30Jahre

3.)
Ich habe die Quelle nicht mehr, aber ich habe irgendwo etwas
gelesen, dass bei Forderungen diese nur insoweit verjährt
sind, dass diese nicht mehr gerichtlich einklagbar sind.

Korrekt Sie bleiben aufrechenbar allerdings nur mit Forderungen die zeitgleich unverjährt gegenüber standen.

Heisst das, dass man solche verjährten Forderungen aber noch
über z.B. ein Inkassobüro oder andere Formen geltend machen
kann?

Nein keine Zahlpflicht.

Wolfgang

Vielen Dank für entsprechende Diskussionsbeiträge …