Hi, ich wüsste gern, ob die sog. „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Gültigkeit bekommen durch Erwähnung in der Rechnung/Auftragsbestätigung (mit Hinweis auf Herstellerhomepage) oder durch Lieferung / Annahme?
Hi,
normalerweise muß man bei Bestellungen ankreuzen oder unterschreiben daß man die AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Insofern hast Du sie normalerweise in dem Moment akzeptiert wo Du die Bestellung abschickst.
Gruß,
MecFleih
PS: Ein kleiner Gruß macht sich hier immer ganz gut…
Hi, ich wüsste gern, ob die sog. „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ Gültigkeit bekommen durch Erwähnung in
der Rechnung/Auftragsbestätigung (mit Hinweis auf
Herstellerhomepage) oder durch Lieferung / Annahme?
Als Ergänzung zu meinem Vorredner: Hier findest Du die Voraussetzungen für die Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html
Gruß,
Christian