Hallo,
Fall ist folgender: Frau kauft ein Haus, sie zahlt Abtragung und Nebenkosten. Der Lebensgefährte ist auch mit Kind eingezogen. Vereinbart war, dass er dann Miete und NK zahlen soll. Diese bleiben aber aus. Mittlerweile sind über 2000€ fällig. Er hat keinen Mietvertrag.
Frau hat mittlerweile die Nase voll und man hat sich getrennt. Er wohnt aber immer noch da, ohne zu zahlen und das Geld will er auch nicht mehr bezahlen.
Frage: darf die Frau das Schloss tauschen, seine Wertsachen als Pfand zurück halten, bis sie ihr Geld hat? Wichtig: das Haus gehört ihr alleine, kein Mietvertrag.
Vielen Dank schon mal.
Hallo,
zum einen: auch wenn kein Mietvertrag unterschrieben wurde, gilt immer das gesetzliche Mietrecht. In dem Fall darf man also nicht einfach Selbstjustiz ausüben. Das hieße: Räumungsklage führen.
Jedoch geht nicht klar hervor, ob der Herr in die Wohnung der Frau aufgenommen wurde, also sich in ihrer Wohnung breitmacht und auf ihre Kosten weiterwohnt. In diesem Fall: rausschmeißen oder konsequent Frist setzen, und wenn er dann nicht freiwillig geht, rausschmeißen (na ja, natürlich im übertragenen Sinne).
Gruss, hemba
Hallo chrissy3773,
Vereinbart war, dass er dann Miete und NK zahlen soll.
Wichtig: das Haus gehört ihr alleine, kein Mietvertrag.
Diese beiden Aussagen widersprechen sich. Ich vermute mal dass du damit ausdrücken wolltest dass kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Aber das bedeutet nicht dass es keinen Mietvertrag gibt. Es wurde in diesem Fall eben ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen.
Es wird der Frau also nichts anderes übrig bleiben als dem Mann ganz normal zu kündigen, als wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gegeben hätte. In dem geschilderten Fall können aber besondere Anforderungen, Fristen und Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.
Bei einem schriftlichen Mietvertrag hätte man (in bestimmten Grenzen) viele Dinge frei (nachweisbar) regeln können. Bei einem mündlichen Mietvertrag ist es mit der Nachweisbarkeit der Regelungen immer ein Problem, so dass dann meistens die gesetzlichen Regelungen (mieterfreundlich) zu tragen kommen.
Wegen den unter diesen Umständen zu erwartenden Widerständen des Mannes, wäre es wahrscheinlich das Vernünftigste wenn die Frau einen Rechtsanwalt damit beauftragt die Angelegenheit zu regeln. Dadurch kommen zwar Kosten auf die Frau zu, aber die Frau kann sich dann zumindest sicher sein das juristisch alles Mögliche und alles Nötige einwandfrei erledigt wird.
Gruß
N.N