Hallo,
wir haben vor 3 Monaten ein Haus mit 3 ha Weideland gekauft. Der Eigentümer ist pflegebedürftig und der Betreuer hat beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben. Nun sind alle Genehmigungen durch bis auf den letzten Stempel vom Vormundschaftsgerichts. Nun liegt dem Amtsgericht ein höheres Gebot für dieses Haus vor und das Vormundschaftsgericht verweigert die letzte Genehmigung aufgrund des neuen Interessenten. Ist das überhaupt rechtens??
Danke für jede Antwort
Wenn der Eigentümer des Hauses einen Vormund hat, ist dieserfür die Abwicklung des Verkaufes zuständig.
Hallo
tut mir Leid, ich kann da keine Rechtlich sichere Auskunft geben.
Aber es dürfte so sein , das die Pflegekosten durch das Haus abgedeckt werden sollen, wenn da ein höherer Preis geboten wird, verlangt das Vormundschaftsgericht auch den höhren Preis zur Absicherung der anfallenden Kosten für die Pflege, weil ja dann wenn das Geld nicht reicht der Staat aufkommen muss.
Gruß
Ludwig