Allgemeine rechtsfragen

Hallo
wir haben festgestellt das unser Nachbar Strom über unseren Zähler bezieht.
Seit ca.15 Jahren.
Darauf gekommen sind wir da unsere Stomkosten bzw verbrauch trotz Sparmaßnahmen trozdem anstieg.
Frage
1 Kann ich diese Kosten erstatt bekommen?
2 wie muss ich vorgehen um einen riesen Streit zu umgehen
3 soll ich einen Anwalt nehmen und wer bezahlt diese kosten
Ich fühle mich sehr hilflos, da ich weder das das Geld für einen Anwalt habe noch die Kosten für die Rückverkabelung
Danke im voraus für die Hilfe
Gruß
Peter

Hallo,
wenn der Diebstahl sicher ist,

  1. Beweise sammeln (Foto, Video ,Zeugen)
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten
  3. im Guten wird das won nicht gehen, Diebstahl bleibt Diebstahl --> Anwalt aufsuchen

Hallo
vielen Dank für die schnelle Antwort
Ich denke das er sagt das er es nicht wusste das da ein Kabel zu ihm rüber gelegt wurde.Ist es dann auch Diebstahl
War vor Jahren mal eine große Verwandschaft in den nebeneinander gelegenen Häusern.
Wer Zahlt die Kosten für Anwalt usw?
Gruß Peter

denke nicht das du das komplettet Geld zurück bekommst… mit dem Nachbar einigen bevor es vor Gericht geht…Am besten eine Rechtsschutz abschließen :wink: kostet nicht viel

Kann man jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschließen

die Anwaltskosten müssen erstmal vom Kläger gezahlt werden. Aber wenn der Gegner den Prozess verliert, muss er die Anwaltkosten ersetzen. Aber ein gewonnener Prozess ist noch keine Garantie das Geld zurückzubekommen.

VG

hätte vor dem Schadensfall mind. 3 Monate vorher abschlossen sein müssen.

Kann man jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschließen

Hallo,
zu prüfen und zu dokumentieren wäre zu erst, auf welche Art und Weise, d.h. wo und wie wurde die Leitung „angezapft“. Vorzugsweise durch einen autorisierten Elektromeister, also Beweise sichern. Danach prüfen, wer hat ggf. das Versäumnis, für jede Wohneinheit einen Zähler installieren zu lassen, zu verantworten (Vorbesitzer, Vermieter?) oder wurde durch den Nachbar vorsätzlich die Leitung angeklemmt. Dann sollte man ggf. auch den Energieversorger davon informieren.
Wenn man das alles dokumentiert hat wäre zu entscheiden, ob man mit einen Gespräch den Zustand beenden will, evtl. auf „Kullanz“ der „Stromdieb“ bereit ist einen gewissen Betrag als Entschädigung zu zahlen. Wenn das nicht gewollt oder erfolgversprechend ist, bleibt nur die Strafanzeige. Wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde kann man auch über einen Rechtsanwalt die Sache klären lassen. Egal wie, der zweifelsfreie Nachweis zur Entstehung und Durchführung des Diebstahles ist das Wichtigste für die künftige Unterbindung.

Hallo,
was dein Problem angeht, muss man wohl mehrere verschiedene Ebenen unterscheiden.

  1. Das Faktische
    Die bloße Beobachtung des eigenen Stromverbrauchs reicht wohl nicht, um dem Nachbarn den Stromverbrauch anzuhängen. Ich nehme an, da gibt es noch andere Anzeichen.
    Um da sicherer zu werden, würde ich zunächst folgends machen:
    Einer geht auf die Straße und schaut, ob beim Nachbarn Licht brennt. Wenn ja, nimmt ein anderer am eigenen Sicherungskasten die Sicherungen heraus. Dann müsste es bei dir und beim Nachbarn dunkel werden. Dann wieder rein mit den Sicherungen und man weiß Bescheid.
  2. Das Rechtliche:
    Wenn du bisher den Strom bezahlt hast, hast du - falls es keine Vereinbarung oder ähnliches gibt - einen Anspruch gegen den Nachbarn auf Erstattung des Strompreises (§ 812 BGB - ungerechtfertigte Bereicherung).
    Aber: Die Durchsetzung des Anspruchs könnte schwierig sein, weil man die Höhe des jeweiligen Stromverbrauchs nicht mehr feststellen kann. Es kann also sehr wohl dazu kommen, dass - ohne gütliche Einigung - ein Gutachter ermitteln müsste, wie hoch der Mindestverbrauch des Nachbarn war. Aber auch das ist eine sehr ungenaue und ungewisse Methode.
  3. Vorgehen:
    Erste wichtige Unterscheidung: Will der Nachbar den Fehler beheben und zahlen?
    a) Wenn er willig ist, könnte man die Stromkreise trennen und von da an z. B. für ein Jahr messen, was jeder verbraucht. Das wäre ein vernünftiger Anhaltspunkt für die Erstattung der Vergangenheit.
    b) Wenn der Nachbar nicht einsichtig und gutmütig ist, würde ich den Strom zum Nachbarn von einem Elektrofachmann(!!) abklemmen lassen und dann versuchen, den Anspruch mit einer gering geschätzten Summe für die Vergangenheit einfordern.

Ich hoffe, geholfen zu haben, und wünsche gute Nerven,
Tronicrot

wir haben festgestellt das unser Nachbar Strom über unseren
Zähler bezieht.
Seit ca.15 Jahren.
Kann ich diese Kosten erstatt bekommen?

Hallo Peter,

auf das unwillentlich für den Nachbarn gezahlte Geld hast Du selbstverständlich einen Rückzahlungsanspruch und zwar zumindest wegen sogenannter „ungerechtfertigter Bereicherung“.

Bevor Du irgendetwas unternimmst, solltest Du allerdings geklärt haben:

  • Ist die unrechtmäßige Stromentnahme beweisbar ? Dokumente ? Fotos ? Zeugen ?
    Beweismaterial unbedingt schnell und weitestmöglich sichern !

  • Kann der Schaden - und zwar nachvollziehbar ! - genauer beziffert werden ?

Wenn das geklärt ist, solltest Du Deinen Nachbarn per Einschreiben

  • über seine illegale Stromentnahme informieren,

  • unter Setzung einer Datumsfrist zur Beendingung derselben auffordern (er kann die Leitung ja in seinem Einflussbereich kappen und muss dann halt sehen, wie er rechtmäßig an Strom kommt),

  • den über die Jahre entstandenen Schaden beziffern

und

  • diesen unter Setzung einer Zahlungsfrist samt Zinsen von ihm zurückfordern.

Das Weitere wartest Du dann erst mal ruhig ab (für einen Anwalt ist immer noch Zeit genug).

Gutes Gelingen !
ls1

P.S.: Wenn ein Diebstahl vorliegt - der Nachbar also aktiv Maßnahmen zur Stromentnahme ergriffen hatte - kann seine Rückzahlungsmoral u.U. durch Androhung einer Strafanzeige bei der Polizei wirksam verbessert werden (aber: immer an die Beweisbarkeit denken !)

Hi,

Hallo
wir haben festgestellt das unser Nachbar Strom über unseren
Zähler bezieht.
Seit ca.15 Jahren.
Darauf gekommen sind wir da unsere Stomkosten bzw verbrauch
trotz Sparmaßnahmen trozdem anstieg.

Und wie habt ihr festgestellt, daß der Nachbar Strom von Euch bezieht?

Frage
1 Kann ich diese Kosten erstatt bekommen?

Ein Großteil dieser Kosten dürfte bereits verjährt sein. Ob man die Kosten erstattet bekommen kann, läßt sich anhand der Schilderungen nicht beantworten. Ist man Mieter oder Eigentümer? Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus? Wer war für die Verkabelung zuständig etc.

2 wie muss ich vorgehen um einen riesen Streit zu umgehen

Mit dem Nachbarn sprechen?

3 soll ich einen Anwalt nehmen und wer bezahlt diese kosten
Ich fühle mich sehr hilflos, da ich weder das das Geld für

Wenn die finanziellen Mittel für einen Anwalt nicht ausreichen, gäbe es unter bestimmten Voraussetzungen möglich einen Beratungsschein bzw. Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Allerdings dürfte bei Einschaltung eines Anwaltes der "riesen"Streit vorprogramiert sein. Diesen Schritt würde ich erst machen, wenn Reden nichts helfen würde.

Gruß
Tina

Hallo Peter,
das ist eindeutig die Aufgabe Deines örtlichen Stromlieferanten (nicht des günstigeren Anbieters!)
Er muss, auch wenn er Zwischenzähler einbauen muss,
den Tatbestand des Betruges dokumentieren, dann ist ist es Sache der Polizei, dies zu verfolgen. Durch eine
Anzeige Deinerseits entstehen keine Kosten!