Hallo Gemeinde,
hab da ein kniffliges Problem. Zumindest für mich ist es knifflig.
Hab meine Wohnung ordnungsgemäß mit Kündigungsfrist gekündigt. Laut Mietvertrag muss die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Ist mir bisher klar soweit.
Bei der Vorabbesichtigung einer Mitarbeiterin der Immobilienfirma hat wie normal die üblichen Punkte aufgeschrieben, die gemacht werden müssen: Wände weiss streichen, Teppiche entfernen, Tapeten runter, Türen und Rahmen streichen.
Ich hab gehört.dass eine Wohnung nicht renoviert werden muss, wenn die Wohnung, bzw. das ganze Wohnobjekt nicht mehr weiter vermietet wird, weil das ganze Objekt verkauft werden soll. Ist das korrekt?
Bei der Übergabe wurde bemängelt, dass im Eingangsbereich nicht der original PVC Boden vorhanden war. Da ich vorher die Wohnung schon mit Teppichböden übernommen hatte, woher soll ich wissen, ob der PVC Boden darunter nicht der originale ist. Die Dame meinte nur, dann hätte mir der Vormieter die Dinge übergeben müssen, die vorher in der Wohnung gewesen waren. Das betrifft auch zum Beispiel Wasserhähne, Türklinken usw. Wie lange muss ein Mieter bei Veränderung der Wohnung solche Dinge aufheben, hat er überhaupt die Pflicht dazu?
Erwähnenswert ist noch, dass sich in der Zeit, in der ich die Wohnung gemietet hatte, der Verwalter gewechselt wurde. Ich weiss daher nicht, ob auch dem neuen Verwalter alle Informationen der ursprünglichen Wohnung vorliegen.
Kann mir jemand ein paar Infos dazu geben?
Danke euch.