Allgemeine Ruhezeiten

Hi Leute,

in jedem Mietvertrag ist penibel aufgeführt, wann Krach gemacht werden darf und wann nicht, gibt es auch entsprechende Verordnungen oder Gesetze die soetwas regeln ??

Mein Problem: Ich wohne in einem sogenannten Mischgebiet, d.h. überwiegend Wohnhäuser aber auch einige Ladengeschäfte und Restaurants. Die hieraus resultierende Lärmbelastung ist teilweise enorm:
Morgens um 4.30 Uhr werden lautstark LKW be- und entladen.
Bei Renovierungsarbeiten in einem gegenüberliegenden Laden knatterte bis abends um 21.00 Uhr der Pressluftmeissel. Die Kreissäge wurde sogar am Sonntag vor dem Geschäft betrieben.
Die Hutschnur ist mir geplatzt, als heute um kurz nach 6.00 Uhr morgens jemand meinte, mit einem tierisch lauten, mit Zweitaktmotor betriebenen Gebläse, das Laub zusammenfegen zu müssen.
Im Sommer wird dann häufig abends um 20.00 Uhr der motorbetriebene Rasenmäher angeworfen.

Ist das rechtlich okay ???

Wer weiss mehr ??

Vielen Dank schonmal

Gruß

Matthias

Manchmal gibt es eine Orts-Satzung, in der auch Ruhezeiten festgelegt sind.
Bei uns z.B. Werktags (Mo-Sa!) 22-6:00 und 13-15:00, Sonntags ganztägig. Wir haben uns auch schon oft geärgert, dass Handwerker abends nach 20:00 oder Sonnabends 6:30 Lärm machten, aber leider - siehe oben…