Guten Tag,
wie sieht das ganze den im umkehrschluss aus?
Wenn der Mieter das Mietverhältnis als unzumutbar empfindet, welche Möglichkeiten hat dieser in so einem Fall und durch was wäre es begründet?
Guten Tag,
wie sieht das ganze den im umkehrschluss aus?
Wenn der Mieter das Mietverhältnis als unzumutbar empfindet, welche Möglichkeiten hat dieser in so einem Fall und durch was wäre es begründet?
Hallo Zauberfee,
Wenn der Mieter das Mietverhältnis als unzumutbar empfindet,
welche Möglichkeiten hat dieser in so einem Fall und durch was
wäre es begründet?
Die Möglichkeiten sind mannigfaltig:
Minderung (§536 BGB)
Befreiung von der Mietzahlung (§536 BGB)
Ordentliche Kündigung (ohne Begründung mit 3 Monaten Kündigungsfrist, Ausnahmen: Zeitmietvertrag, unbefristeter Mietvertrag mit Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für eine bestimmte Zeit)
Außerordentliche Kündigung (zum Beispiel §§ 554, 561, 564 BGB)
Außerordentliche fristlose Kündigung (§§ 543, 569 BGB)
Schadenersatz (zum Beispiel §536a BGB)
Hängt halt vom Grund ab, also warum wird es unzumutbar empfunden und ist es dann wirklich unzumutbar…
Gruß
Joschi