Hallo ,
Zur Frage Europaletten vor BST:
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das Lagern vor einer Brandschutztor direkt und explizit verbietet.
ABER:
Das Brandschutztor darf in seiner Funktion in keiner Weise beeinträchtigt sein (egal ob zu oder offen).
Geht durch das Brandschutztor ein Flucht- und Rettungsweg oder ein MÖGLICHER Angriffsweg für die Feuerwehr, ist das Abstellen jeglichen Gutes vor diesem Tor verboten (Verordnung zur Verhütung von Bränden VVB §22).
Ob das so ist, kannst Du selbst am Flucht- und Rettungsplan sehen, im Zweifel weiss das die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Brandschutzbeauftragter.
Eine FaSi (im Volksmund oft „Sicherheitsingenieur“) muss jeder Betrieb in Deutschland haben, um sich (der Unternehmer) über Arbeitssicherheitsthemen beraten zu lassen.
Findest Du u.a. in:
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) §§ 9.2, 9.3, 10.1, 10.2
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
BGV A1 (Berufsgenossenschaftsverordnung A1) Grundsätze der Prävention §§ 21, 22
BGV A6 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A8 Teil IV. §18 Flucht- und Rettungsplan
ASR 2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie)
DGUV V2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) seit 01.01.2011 gültig
ÜBRIGENS:
Brandschutztore unterliegen Prüffristen, die monatlich, halbjährlich und jährlich erfolgen müssen und durch eine entsprechend ausgebildete Person durchgeführt werden müssen. Wird gerne vernachlässigt, gerade bei permanent geschlossenen Toren, muss aber gemacht werden.
Zur Frage T30/T90:
Die Bezeichnungen T30… kommen aus der Baustoffkennzeichnung und entsprechen der bauaufsichtlichen Benennung.
Sie bezeichnet die Feuerwiderstandsdauer in Minuten und wird daher zunächst in F30… angegeben.
In der Folge wird der Einfachheit halber zwischen einzelnen Bauteilen unterschieden.
Hierbei steht
T für Türen und Klappen, auch Abschlüsse zur Sicherung von Öffnungen, hier werden Bauteile behandelt wie Feuerschutz- und Rauchschutztüren, sonstige Türen, Tore und Feststellanlagen
F für Wände, Decken, Gebäudestützen und -unterzüge, Treppen, Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite
G für Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Hitzestrahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite
L für Lüftungskanal und –leitungen
E für Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. Elektroleitung auf Kabelpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt)
I für Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt)
K für Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
R für Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
S für Schott, Kabelbrandschott
W für Nichttragende Außenwände
T30 bedeutet also Tür/Tor mit 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer
T60 bedeutet Tür/Tor mit 60 Minuten Feuerwiderstandsdauer, usw
Es gibt nach Norm die Bezeichnungen für
30/feuerhemmend
60/hochfeuerhemmend
90/feuerbeständig
120/hochfeuerbeständig
180/höchstfeuerbeständig
Minuten Feuerwiderstandsdauer.
Findest Du in der DIN 4102, Teil 4
So, das wär’s erstmal. Ich hoffe, Du kannst mit meiner Antwort was anfangen, wenn Du irgendwo nicht klarkommst melde Dich gerne nochmal.
Greetz
Sigon