Allgemeine Vorschriften für Brandschutztore

Hallo,

ich habe eine Frage zum Brandschutz.
In der Lagerhalle wo ich beschäftigt bin, haben wir 2 große Brandschutztore.

Eins davon ist wärend der Arbeitszeit immer geöffnet, dass andere immer geschlossen da es nicht genutzt wird.

Vor dem geschlossendem Brandschutztor lagern Europaletten.

Hier meine Frage:
Darf man vor geschlossenden Brandschutztoren brennbare gegenstände Lagern wie z.B. Paletten?

Es handelt sich um ein T90 Tor.

wie lange hält eine T90 einen direkten Feuer stand?
Das gleiche würde mich auch mal bei einer T30 interessieren.

Wenn jemand einen Link hat wo die Vorschriften stehen wäre ich dankbar da das Kompendium für Arbeitsschutz der BG-Verkehr mir diesen Fragen nicht beantworten kann.

Hallo,

klar darf man vor einem Brandschutztor brennbare Gegenstände lagern. Die Türen/Tore sind extra so geprüft. Ein T 90-Tor hält mindestens 90 Minuten dem Feuer stand, bei T 30 sind es 30 Minuten. Das mit der Brandlast ist also gar kein Problem, solange nicht der Fluchtweg eingeschränkt wird.

Hoffentlich habe ich damit alles beantwortet.

Viele Grüße aus Kiel von
Thomas Börner
Brandschutz-Sachverständiger
www.brandschutzgutachter.de

Hallo.
Die Anforderungen von Brandschutztüren geht aus der DIN 4102 hervor.
Eine T90 Tür muss eine Ausbreitung eines Brandes mindestens 90 minuten stand halten. Demnach eine T30 Tür 30 minuten.

Paletten vor eine Brandschutztür zu stellen ist nicht im Sinne der Brandschutzverordnung. Brandschutztüren dürfen nicht verhindert sein sich zu schliessen wenn es erforderlich ist.
Hier noch ein Text aus dem Netz.

DIN4102 Bestimmungen für Brandschutz-Türen und -Verglasungen Hier werden die Türen als Feuerschutzabschlüsse definiert. Diese werden in Feuerwiderstandklassen unterteilt; je nach ihrer Fähigkeit, den Durchtritt des Feuers in Minuten beschrieben zu blockieren.

Es gibt mit T30, T60, T90, T120, T180 und T240 gekennzeichnete Türen. Das T vor der Zahl bezeichnet bewegliche Feuerschutzabschlüsse wie Türen und Tore. Die sich dem Buchstaben anschließende Zahl gibt Auskunft über den Feuerwiderstand. Hierbei sind die Minuten angegeben, während derer die Tür seine wesentlichen Eigenschaften behalten muß (feuerhemmend oder auch -beständig). Üblich sind je nach Gebäude T30 (mindestens 30 Minuten hemmt eine so gekennzeichnete Brandschutztür die weitere Ausbreitung des Feuers) und T90. Die mit T90 gekennzeichneten Türen, die das Feuer demnach mindestens 90 Minuten unter Kontrolle halten, gelten als feuerbeständig.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.

Hallo,

zu deinen Fragen…

T90 und T30 das sagt die Bezeichnung schon steht für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 bzw. 30min.

Es geht nicht darum wie lange die Tür dem Feuer stand hält, das kann keiner sagen, sondern die Dauer wird anders ermittelt…
Direkte Beflammung der Tür auf einer Seite. Auf der anderen Seite wird Holzwolle oder ein ähnlicher leicht entzündlicher Stoff an der Tür angebracht. Wenn sich die Holzwolle dann selbst entflammt, bzw. wenn die Tür heiß genug geworden ist das die Holzwolle sich dadurch entzündet wird die Zeit gestoppt. Dadurch ergibt sich Feuerwiderstandsdauer, also 30, 60, 90 etc.

Mit der BG oder so hat das nichts zu tun. Die benötigten Vorschriften findest du in der Landesbauordnung des deines Bundeslandes.

Rolltore zu Beispiel dürfen nicht als Fluchwege genutzt werden (jetzt weiß ich nicht was ihr für Tor habt…) aber es kann in dem Brandschutztor eine normale Tür eingebaut sein die als Fluchweg eingetragen ist. Die Fluchtwege dürfen natürlich keinesfall zugestellt sein, müssen leicht erreichbar sein. Wenn das Tor diese Funktion nicht hat, bzw. wenn die Fluchtür im Tor dennoch durch einen ca. 1m breiten Gang leicht erreichtbar ist darf man den Rest des Tores natürlich „zustellen“, auch mit brennbaren Gegenständen.

Wenn du weitere Fragen hast die Rechtssicher sind kannst du dich auch an die zuständige Stelle im Vorbeugenden Brandschutz deiner Kommune wenden, also die zuständige Berufsfeuerwehr oder das zuständige Ordnungsamt…

Ich hoffe ich konnte helfen.

Grüße Tiger

Antwort zur ersten Frage.
Vor einen Brandschtztor darf nichts gelagert werden,weil es normal als Flucht und Rettungsweg
benützt wird.

Eine T90 Tor kann von einer Seite 90 Minuten mit Feuer beaufschlagt werden und es darf auf der anderen Seite nicht zu einer Brandausbreitung kommen.das gleiche gilt für eine T30 aber nur 30 Minuten.

Brandschutzvorschriften sind Ländersache. und jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze.
Habe hier einen Link über Baugesetze http://www.baurecht.de/gesetze.htm.

Hoffe das ich weiter helfen konnte.

MfG

Sperber

Hallo,

leider kannn ich diese spezielle Frage ebenfalls nicht konkret beantworten.

Mit bestem Gruß
Brandschutz24

Hallo NorrusHB,

Die Bezeichnung T30 und T90 bedeutet, das die Tore 30 Minuten und 90 Minuten einem offenem Feuer Widerstand leisten.
brennbare Gegenstände: Nicht wenn es sich um einen Fluchtweg handelt. Es gilt abzuschätzen wie hoch die Brandlast ist.
Feuerschutzabschlüsse(Brandschutztüren, -tore) werden in der DIN 4102-5 beschrieben.
mit freundlichen Grüssen

Hallo,

ich danke ihnen für diese schnelle Antwort!
Sie haben mir die Fragen beantworten können.

Hallo,

ich danke ihnen für diese schnelle Antwort!
Sie haben mir die Fragen beantworten können…

Hallo,

das macht doch nichts :smile: trotzdem Danke das sie sich die Zeit nahmen mein Anliegen anzunehmen.

Hallo,

ich danke ihnen für diese schnelle Antwort!
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Hallo,

ich danke ihnen für diese schnelle Antwort!
Sie haben mir die Fragen beantworten können…

Hallo,

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Hallo ,

Zur Frage Europaletten vor BST:
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das Lagern vor einer Brandschutztor direkt und explizit verbietet.

ABER:
Das Brandschutztor darf in seiner Funktion in keiner Weise beeinträchtigt sein (egal ob zu oder offen).
Geht durch das Brandschutztor ein Flucht- und Rettungsweg oder ein MÖGLICHER Angriffsweg für die Feuerwehr, ist das Abstellen jeglichen Gutes vor diesem Tor verboten (Verordnung zur Verhütung von Bränden VVB §22).
Ob das so ist, kannst Du selbst am Flucht- und Rettungsplan sehen, im Zweifel weiss das die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Brandschutzbeauftragter.
Eine FaSi (im Volksmund oft „Sicherheitsingenieur“) muss jeder Betrieb in Deutschland haben, um sich (der Unternehmer) über Arbeitssicherheitsthemen beraten zu lassen.
Findest Du u.a. in:
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) §§ 9.2, 9.3, 10.1, 10.2
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
BGV A1 (Berufsgenossenschaftsverordnung A1) Grundsätze der Prävention §§ 21, 22
BGV A6 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A8 Teil IV. §18 Flucht- und Rettungsplan
ASR 2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie)
DGUV V2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) seit 01.01.2011 gültig
ÜBRIGENS:
Brandschutztore unterliegen Prüffristen, die monatlich, halbjährlich und jährlich erfolgen müssen und durch eine entsprechend ausgebildete Person durchgeführt werden müssen. Wird gerne vernachlässigt, gerade bei permanent geschlossenen Toren, muss aber gemacht werden.

Zur Frage T30/T90:
Die Bezeichnungen T30… kommen aus der Baustoffkennzeichnung und entsprechen der bauaufsichtlichen Benennung.
Sie bezeichnet die Feuerwiderstandsdauer in Minuten und wird daher zunächst in F30… angegeben.
In der Folge wird der Einfachheit halber zwischen einzelnen Bauteilen unterschieden.

Hierbei steht

T für Türen und Klappen, auch Abschlüsse zur Sicherung von Öffnungen, hier werden Bauteile behandelt wie Feuerschutz- und Rauchschutztüren, sonstige Türen, Tore und Feststellanlagen
F für Wände, Decken, Gebäudestützen und -unterzüge, Treppen, Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite
G für Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Hitzestrahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite
L für Lüftungskanal und –leitungen
E für Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. Elektroleitung auf Kabelpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt)
I für Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt)
K für Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
R für Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
S für Schott, Kabelbrandschott
W für Nichttragende Außenwände

T30 bedeutet also Tür/Tor mit 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer
T60 bedeutet Tür/Tor mit 60 Minuten Feuerwiderstandsdauer, usw

Es gibt nach Norm die Bezeichnungen für

30/feuerhemmend
60/hochfeuerhemmend
90/feuerbeständig
120/hochfeuerbeständig
180/höchstfeuerbeständig

Minuten Feuerwiderstandsdauer.

Findest Du in der DIN 4102, Teil 4

So, das wär’s erstmal. Ich hoffe, Du kannst mit meiner Antwort was anfangen, wenn Du irgendwo nicht klarkommst melde Dich gerne nochmal.

Greetz

Sigon

Hallo Sigon,

ich bin ehrlich gesagt positiv begeistert über deine ausführliche Antwort!!!
Sie hat mich um einiges schlauer gemacht besonders was VVB §22 angeht!

Recht herzlichen Dank!!!

Gruß aus Bremen
NorrusHB

Hi NorrusHB,

macht mir immer wieder Spaß, behilflich zu sein. Allerdings bist Du der erste, der mir ein feedback gibt und sich sogar bedankt. Dafür danke ich wiederum Dir.
Gerne wieder.

Grüße aus München

Sigon

Hallo Sigon,

So sollte es doch auch immer laufen oder nicht?
Ein Feedback und ein Danke ist das das mindeste was man wiedergeben kann.

:wink:

Schönes Wochenende noch
Gruß aus Bremen
NorrusHB

Also wenn es um das Thema Türen geht, dann schaue doch mal auf dem Türenblog unter http://www.tuerenblog.de nach. Dort findest Du viele Informationen zu Brandschutztüren, das Thema T30, T60 oder T90. Natürlich auch zu anderen Türen.

Gruß Stephan