Allgemeiner Ablauf einer ZVG?

Guten Tag,

meine Freundin und ich haben vor ziemlich genau 5 Wochen ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben.
Das „Problem“ das wir haben ist, dass wir bisher eigentlich noch nichts von den Ämtern gehört haben.
Lediglich vom Gericht kam nach knapp zwei Wochen eine Rechnung. Vermutlich die Gebühren für den Beschluss.
Ausserdem waren wir schon beim Notar. Dieser hat aber eigentlich nur die Blätter zusammengelegt, da wir Haus und Gründstück ersteigerten; und trägt die Grundschuld ein.
Trägt er uns auch im Grundbuch ein?
Im Speziellen sind folgende Fragen offen.

Wer macht mit die Schlüsselübergabe?

  • Der Alteigentümer möchte dies nicht machen, fragte zudem, ob man schon im Grundbuch stünde?
  • Die Bank als Verkäufer?

Wann hat man das Recht das Haus zu beziehen?

  • Erst nach Eintrag im Grundbuch?
  • Erst nach Bezahlung der Restsumme?

Wann bekommt man in etwa Benachrichtigungen der Ämter?
-Finanzamt?
-Amtsgericht?

Wann ist idR der Verteilungstermin?

  • Was ist dieser überhaupt und was hat es mit ihm auf sich?

mit Besten Grüßen
Matze S.

Guten Tag,

Moin,

meine Freundin und ich haben vor ziemlich genau 5 Wochen ein
Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben.

Glückwunsch (oder Beileid)

Das „Problem“ das wir haben ist, dass wir bisher eigentlich
noch nichts von den Ämtern gehört haben.

Im Termin, den Zuschlag

Lediglich vom Gericht kam nach knapp zwei Wochen eine
Rechnung. Vermutlich die Gebühren für den Beschluss.

Steht auf dem Gebührenbescheid drauf

Ausserdem waren wir schon beim Notar. Dieser hat aber
eigentlich nur die Blätter zusammengelegt, da wir Haus und
Gründstück ersteigerten; und trägt die Grundschuld ein.

Nein, er beantragt die Eintragung der Grundschuld

Trägt er uns auch im Grundbuch ein?

Nein das macht das Amtsgericht aufgrund der ZV

Im Speziellen sind folgende Fragen offen.

Wer macht mit die Schlüsselübergabe?

Niemand

  • Der Alteigentümer möchte dies nicht machen, fragte zudem, ob
    man schon im Grundbuch stünde?

Geht ihn nichts an. Eigentümer seid ihr ab Zuschlag

  • Die Bank als Verkäufer?

Die Bank ist nicht Verkäufer. Sie betrieb das ZV Verfahren

Wann hat man das Recht das Haus zu beziehen?

  • Erst nach Eintrag im Grundbuch?

Nein, ab Zuschlag

  • Erst nach Bezahlung der Restsumme?

Nein, ab Zuschlag

Wann bekommt man in etwa Benachrichtigungen der Ämter?
-Finanzamt?

nach einigen Wochen

-Amtsgericht?

Zuschlagsbeschluss, nach einiger Zeit

Wann ist idR der Verteilungstermin?

2-3 Monate nach dem ZV-Termin

  • Was ist dieser überhaupt und was hat es mit ihm auf sich?

Hier wird an die Gläubiger das Geld des Höchstgebotes verteilt. Für euch völlig uninteressant (wenn ihr bezahlt habt)

mit Besten Grüßen
Matze S.

vnA