es geht um einen „Allgemeinen Kaufvertrag von Privat“ der abgeschlossen wird.
Es sollen zwei Lautsprecher per Vorkasse bezahlt und dann an den Käufer versendet werden.
ist folgender Gewährleistungs-/ Rücknahmeausschluss rechtswirksam?
Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmägelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Artikel wird gekauft wie gesehen, daher erfolgt keine Rücknahme.
Ich habe schon an vielen Stellen gelesen, dass es Probleme bei der Formulierung „EU-Recht“ geben kann. Ist es daher besser gesetzliche Sachmängelhaftung zu schreiben oder wird es nur bei „nach neuem EU-Recht“ kritisch?
Reicht es zu schreiben „der Verkäufer betont ausdrücklich“ oder muss man noch dazu schreiben „… und der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden“?
Zur Rücknahme: kann man die Begründung lassen auch wenn der Käufer die Lautsprecher nur auf Bildern gesehen hat, die per eMail übermittelt werden?
Sollten auch noch die Bankdaten des Verkäufers aufgenommen werden? (Der VK möchte das Geld nicht auf sein eigenes Konto sondern auf das eines Familienangehörigen überwiesen haben) Oder reicht es diese per eMail mitzuteilen.
„In beiderseitigem Einvernehmen beträgt der durch Vorkasse zu entrichtende Kaufpreis:“
Müsste hier auch ein Zeitraum angegeben werden, innerhalb derer die Artikel bezahlt bzw. verschickt werden müssten? Was gilt ohne Angabe?
„Der Verkäufer übernimmt einmalig die Versandkosten in Höhe 34,60€ als „XL-Paket“ bei der General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG, inkl. Abholung.
Wenn die Erstzustellung nicht erfolgreich ist und die Pakete retourniert werden, trägt der Käufer entstehende zusätzliche Versandkosten.“
Reicht das damit der Käufer erneut entstehende Versandkosten übernimmt, wenn die Boxen beim ersten mal nicht erfolgreicht zugestellt werden können? (Den ersten Versand übernimmt der VK)
Ich habe schon an vielen Stellen gelesen, dass es Probleme bei
der Formulierung „EU-Recht“ geben kann. Ist es daher besser
gesetzliche Sachmängelhaftung zu schreiben oder wird es nur
bei „nach neuem EU-Recht“ kritisch?
es wird nicht kritisch, sondern unsinnig. Es geht nicht um EU-Recht, sondern um den Ausschluß der gesetzlichen Sachmangelhaftung, weil es das gerade bei Ebay viel zitierte EU-Recht nicht gibt. Schon mal gleich gar nicht das „neue EU-Recht“.
Zur Rücknahme: kann man die Begründung lassen auch wenn der
Käufer die Lautsprecher nur auf Bildern gesehen hat, die per
eMail übermittelt werden?
Kann man lassen, wenn man nicht die Bilder gerade nicht so gemacht hat, daß man den Fußabdruck auf der Membran oder den Schimmel auf der Rückwand nicht sieht.
Sollten auch noch die Bankdaten des Verkäufers aufgenommen
werden? (Der VK möchte das Geld nicht auf sein eigenes Konto
sondern auf das eines Familienangehörigen überwiesen haben)
Oder reicht es diese per eMail mitzuteilen.
Ich sehe da keinen materiellen Unterschied, wenn sich beide Parteien einvernehmlich auf Vorkasse einigen.
„In beiderseitigem Einvernehmen beträgt der durch Vorkasse zu
entrichtende Kaufpreis:“
Ah!
Müsste hier auch ein Zeitraum angegeben werden, innerhalb
derer die Artikel bezahlt bzw. verschickt werden müssten?
Das kann nicht schaden.
„Der Verkäufer übernimmt einmalig die Versandkosten in Höhe
34,60€ als „XL-Paket“ bei der General Logistics Systems
Germany GmbH & Co. OHG, inkl. Abholung.
Wenn die Erstzustellung nicht erfolgreich ist und die Pakete
retourniert werden, trägt der Käufer entstehende zusätzliche
Versandkosten.“
Reicht das damit der Käufer erneut entstehende Versandkosten
übernimmt, wenn die Boxen beim ersten mal nicht erfolgreicht
zugestellt werden können?
Ob es dafür reicht, daß er sie tatsächlich übernimmt, weiß ich nicht, aber es reicht dafür, daß er sie übernehmen müßte.
„In beiderseitigem Einvernehmen beträgt der durch Vorkasse zu
entrichtende Kaufpreis:“
„Ah!“
ja, da steht natürlich noch in der nächsten Zeile der Kaufpreis in Zahlen und Worten
„Müsste hier auch ein Zeitraum angegeben werden, innerhalb
derer die Artikel bezahlt bzw. verschickt werden müssten?“
„Das kann nicht schaden.“
wie kann man das dann am besten schreiben, damit jeder sagen wir mal einen Monat Zeit hat, also wenn der Käufer zahlt, der Verkäufer auch einen Monat ab Zahlungsdatum hat. Wenn man schreibt:„beiderseitige Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Abschluss des Vertrages zu vollbringen“, müsste der VK ja sofort verschicken, wenn der Käufer erst nach 3 Wochen überweist?
Bitte sehr. Und bitte verwende die Zitierfunktion von wer-weiss-was. Das Gebastel mit den Anführungszeichen macht es unübersichtlich.
„In beiderseitigem Einvernehmen beträgt der durch Vorkasse zu
entrichtende Kaufpreis:“
„Ah!“
ja, da steht natürlich noch in der nächsten Zeile der
Kaufpreis in Zahlen und Worten
Das „Ah“ bezog sich auf das, was ich davor geschrieben hatte.
wie kann man das dann am besten schreiben, damit jeder sagen
wir mal einen Monat Zeit hat, also wenn der Käufer zahlt, der
Verkäufer auch einen Monat ab Zahlungsdatum hat. Wenn man
schreibt:„beiderseitige Leistungen sind innerhalb eines Monats
nach Abschluss des Vertrages zu vollbringen“, müsste der VK ja
sofort verschicken, wenn der Käufer erst nach 3 Wochen
überweist?
Der Käufer verpflichtet sich, den vorgenannten Betrag frei von Gebühren und anderen Abzügen dem Verkäufer bis zum dd.mm.yyyy auf seinem Konto 5676347823 bei der XY-Bank (BLZ …) zur Verfügung zu stellen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Versand wie vorstehend beschrieben innerhalb eines Monats nach Eingang der Zahlung (Datum der Wertstellung oder des Eingangs?) in die Wege zu leiten.
Dann wäre noch zu regeln, was im Falle des Verzuges passiert (Zinssatz, Schadensersatz) welche Fristen im Falle der Nichtzustellbarkeit gelten, wie mit Versandschäden umzugehen ist usw.
Aber das ganze wird mir jetzt doch ein bißchen zu sehr Rechtsberatung. Wenn es der Wert der Boxen rechtfertigt und der Wunsch nach einer umfassenden, möglichst lückenlosen Regelung beiderseits besteht, sollte der Vertrag von einem Anwalt aufgesetzt werden, dem man vorher aber genau sagen muß, was man haben will.
Schon jetzt erscheint mir der Aufwand schon ein klein bißchen übertrieben - aber ich weiß auch nicht, um wie viel es geht.