Allgemeiner Kündigungsschutz auch bei außerordentlichen Kündigung?

Hallo alle Zusammen,

ich habe gerade einen " Knoten" beim lernen im Kopf:
wenn ein Betriebe merh als 10 Mitarbeiter hat und der AN länger als 6 Monate im Betrieb ist hat er einen allgemeinen Kündigungsschutz d.h. sie muss sozial gerechtfertigt sein. So meine frage nun hat der AN diesen allgemeinen Kündigungsschutz auch bei einer außerordentlichen Kündiung oder zählen da nur der besondere Kündigungsschutz.
Oder ist es gar so das der allgemeine Kündigungsschutz auch zählt, aber „wegfällt“ da ja für einen außerordnetnlich Kündigung immer ein wichtiger Grund vorliegen muss und somit sozial gerechtfertigt ist??

Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen =)

Vielen DANK!!

meine frage nun hat der AN diesen allgemeinen Kündigungsschutz
auch bei einer außerordentlichen Kündiung oder zählen da nur
der besondere Kündigungsschutz.

Du fragst also, ob der Kündigungsschutz auch gilt, wenn der AN, z.B. weil er den Chef verprügelt oder den Tresor ausgeräumt hat, außerordentlich gekündigt wird?

Ich befürchte, Dir fehlen elementare Grundkenntnisse im Arbeitsrecht…

Hallo,

hier ein Artikel, der Dir alle Fragen beantwortet:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Lesen musst Du allerdings selbst :smile:

Gruß

Hallo,

Du hast keinen Knoten im Kopf, sondern mangelhafte bis nicht vorhandene Kenntnisse über das Wesen von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.

&Tschüß