Hallo alle Zusammen,
ich habe gerade einen " Knoten" beim lernen im Kopf:
wenn ein Betriebe merh als 10 Mitarbeiter hat und der AN länger als 6 Monate im Betrieb ist hat er einen allgemeinen Kündigungsschutz d.h. sie muss sozial gerechtfertigt sein. So meine frage nun hat der AN diesen allgemeinen Kündigungsschutz auch bei einer außerordentlichen Kündiung oder zählen da nur der besondere Kündigungsschutz.
Oder ist es gar so das der allgemeine Kündigungsschutz auch zählt, aber „wegfällt“ da ja für einen außerordnetnlich Kündigung immer ein wichtiger Grund vorliegen muss und somit sozial gerechtfertigt ist??
Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen =)
Vielen DANK!!