Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Liebe Wissende,

wie einfach oder schwer ist es eine Benachteiligung im Job wegen Kindern nachzuweisen?

Bsp.: eine Frau erhält ihren Job mit Leitungsfunktion nach der Elternzeit nicht mehr. Sie soll jetzt in der gleichen Abteilung, die sie vorher geleitet hat, unter einem anderen Vorgesetzten arbeiten. Man legt ihr einen neuen Vertrag vor in dem man auch noch ihr Gehalt kürzt mit dem Argument sie hätte ja jetzt keine Leitungsfunktion mehr. Sie unterschreibt den neuen Vertrag nicht und der Fall landet vor dem Arbeitsgericht.

Kann in so einem Fall auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu Anwendung kommen? Kann die Frau in so einem Fall mit einer höheren Abfindung bzw. sogar Schmerzensgeld rechen? Gibt es da in der Rechtssprechung schon Beispiele?

LG,

Jil

Kann in so einem Fall auch das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz zu Anwendung kommen? Kann die Frau in
so einem Fall mit einer höheren Abfindung bzw. sogar
Schmerzensgeld rechen? Gibt es da in der Rechtssprechung schon
Beispiele?

Hallo,

es gibt Beispiele: http://www.pr-inside.com/de/tuerkisch-schwanger-und-…

Viele Grüße
EK