In einem Leserkommentar schreibt ein Leser einer HP anlässlich eines dort veröffentlichten Berichts über eine Demonstration vor einem Tierpark:
„Vorm Tiergarten XY werden Flyer einer Tierschutzorganisation verteilt. Aber nicht der Vorsitzende der der Tierschutzorganisation steht da, sondern gut bezahlte Studenten.“
Der Vorsitzende der Tierschutzorganisation sieht dadurch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und lässt dem HP-Betreiber über seinen Anwalt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen, wonach die beiden oben genannten Sätze sofort gelöscht und in Zukunft nicht mehr veröffentlicht werden dürfen.
Wie sehen Sie das?
Wird durch die Äußerung des Lesers tatsächlich das Persönlichkeitsrechts des Vorsitzenden der Tierschutzorganisation verletzt?
In einem Leserkommentar schreibt ein Leser einer HP anlässlich
eines dort veröffentlichten Berichts über eine Demonstration
vor einem Tierpark:
„Vorm Tiergarten XY werden Flyer einer Tierschutzorganisation
verteilt. Aber nicht der Vorsitzende der der
Tierschutzorganisation steht da, sondern gut bezahlte
Studenten.“
***Wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, müsste nachgewiesen werden, in welcher Form sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.
Was ist der 2. Satz ??
Si
Der Vorsitzende der Tierschutzorganisation sieht dadurch sein
allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und lässt dem
HP-Betreiber über seinen Anwalt eine Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung zukommen, wonach die beiden oben
genannten Sätze sofort gelöscht und in Zukunft nicht mehr
veröffentlicht werden dürfen.
Wie sehen Sie das?
Wird durch die Äußerung des Lesers tatsächlich das
Persönlichkeitsrechts des Vorsitzenden der
Tierschutzorganisation verletzt?