Allgemeines recht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

meine frage betrifft eine, meiner meinung nach eine überhöhte, rechnung eines schlüsseldienstes.
mein sohn, lebt in bielefeld, hat am freitag abend den schlüsseldienst gerufen, weil er sich ausgesperrt hat.
der monteur konnte das schloss nicht öffnen mußte ein neues einbauen. die rechnung beträgt für diesen einsatz ca 320 euro.(ich schreibe alles mal in ca summen)
wird aufgeschlüsselt mit 60€ neues schloss, 2x pauschale a 49€(wofür auch immer) und der rest in arbeitszeitschlüsseln.
meine frage, ist das überteuert, bzw noch zulässig?

über eine schnelle antwort wär ich sehr dankbar.

mfg
mira

Hallo Mira,

m. E. ist die Rechnung überteuert. Die Kosten - auch die Pauschalen - müssen klar beschrieben sein - nur Pauschale à 49 Euro reicht nicht. Im Zweifelsfalle bitte an die Verbraucherzentrale richten. Gemäß eines Wiso-Berichtes sollte eine Notöffnung am Freitag und Samstag durchschnittlich 59 Euro und am Sonntag durchschnittlich nicht mehr als 114 Euro kosten.
Schau mal unter http://schluesseldienst-verzeichnis.de/richtwerte-fu… nach, da steht es drin. Ich würde die Rechnung auf jeden Fall überprüfen lassen, zur Not bei der Handeslkammer.

LG Gaby

Hallo!

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, da ich mich mit Schlüsseldiensten überhaupt nicht auskenne! Da müssten Sie evtl. mal ein Angebot von einem anderen Dienst einholen. Aber Schlüsseldienste sind auf jedenfall sehr teuer.

Viel Erfolg noch!

Miriam Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo liebe mira,
darauf weis ich leider keine antwort. das thema schlüsseldienst ist ja immer so eine sache und es ist allgemein bekannt das die inanspruchnahme von schlüsseldiensten immer sehr teuer ist. ich kann dir das wirklich nicht beantworten ob das zulässig ist oder nicht.
tut mir leid.

lg cassandrabra

Hallo,
eine Rechnung muss nachvollziebar sein, bedeutet, Pauschalen ohne Begründung muessen nicht bezahlt werden.

Sollte die Rechnung bereits bezahlt sein, die Firma anschrieiben und den ueberhoehten Betrag rueckfordern.

Im uebrigen muss kein Schloss bei nur zugezogener Tuer ausgetauscht werden. Hier war wohl wieder mal ein Scharlatan am Werk.

Allerdings kann ein Schluesseldiest diverse Posten in Anrechnng bringen. Fahrtzeit = Arbeitszeit, Zuschlaege fuer Not-, Nacht- umd Wochenenddienst, Spezialwerkzeuge etc. Leider bekommen diese Firmen immer haeufiger Recht vor Gericht.

Einfach mal versuchen…
Gruesse Barbara