Hallo
wenn jmd sein Programm im Internet bereitstellt und dieses anderen Leuten zur Verfügung stellen möchte, sehe ich das eigentlich als Guten Dienst an. Dennoch muss man sich ja heute Sorgen darum machen, das irgendjmd einem etwas wegklaut und dem anderen dafür kostenpflichtig macht.
Wie ist das denn, wenn man zB. in seiner Hilfe erklärende Bilder (welche es zuhauf im Internet aus PDFs usw. gbt) per Screenshot einbaut oder äbgewandelte Texte aus Büchern, PDFs usw. verwendet oder zitiert. Ist das schon ein Grund für Ansprüche des Urhebers und ist das wirklich verboten??? Oder muss man sich da nicht so viel Sorgen machen? Bei Google oder Ebay wäre man da ja gleich ein paar 1000 Euro los.
Andere Frage, wenn man ein Programm im Internet zum Download anbietet reicht ein deutlicher Verweis auf der Homepage und/oder innrerhalb des Programms aus, das man keine Gewährleistung für fehlerhafte Anwendung des Programms oder evtl. kleine Programmfehler, welche zu falschen Ergebnissen führen können, übernimmt??
Kann man sich gegen die gestellten Fragen ohne! teuere Versicherung anders absichern, falls die gestellten Fragen in irgendeiner Form einen Rechtsanspruch begründen???
Mfg Werner
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