Allgemeines zu Programmdownload aus dem Internet

Hallo
wenn jmd sein Programm im Internet bereitstellt und dieses anderen Leuten zur Verfügung stellen möchte, sehe ich das eigentlich als Guten Dienst an. Dennoch muss man sich ja heute Sorgen darum machen, das irgendjmd einem etwas wegklaut und dem anderen dafür kostenpflichtig macht.

Wie ist das denn, wenn man zB. in seiner Hilfe erklärende Bilder (welche es zuhauf im Internet aus PDFs usw. gbt) per Screenshot einbaut oder äbgewandelte Texte aus Büchern, PDFs usw. verwendet oder zitiert. Ist das schon ein Grund für Ansprüche des Urhebers und ist das wirklich verboten??? Oder muss man sich da nicht so viel Sorgen machen? Bei Google oder Ebay wäre man da ja gleich ein paar 1000 Euro los.

Andere Frage, wenn man ein Programm im Internet zum Download anbietet reicht ein deutlicher Verweis auf der Homepage und/oder innrerhalb des Programms aus, das man keine Gewährleistung für fehlerhafte Anwendung des Programms oder evtl. kleine Programmfehler, welche zu falschen Ergebnissen führen können, übernimmt??

Kann man sich gegen die gestellten Fragen ohne! teuere Versicherung anders absichern, falls die gestellten Fragen in irgendeiner Form einen Rechtsanspruch begründen???

Mfg Werner

Wie ist das denn, wenn man zB. in seiner Hilfe erklärende
Bilder (welche es zuhauf im Internet aus PDFs usw. gbt) per
Screenshot einbaut oder äbgewandelte Texte aus Büchern, PDFs
usw. verwendet oder zitiert. Ist das schon ein Grund für
Ansprüche des Urhebers und ist das wirklich verboten??? Oder
muss man sich da nicht so viel Sorgen machen? Bei Google oder
Ebay wäre man da ja gleich ein paar 1000 Euro los.

Diese Bilder, Texte usw. darf man alle uneingeschränkt verwenden. ABER NUR, WENN DER RECHTEINHABER DIESE UNEINGESCHRÄNKTE VERWENDUNG AUSDRÜCKLICH GESTATTET! Sollte diese ausdrückliche Erlaubnis nicht in der Quelle erwähnt werden, so kann man immer noch den Rechteinhaber (meistens, aber nicht immer der Autor) um Erlaubnis zur eigenen Verwendung bitten, evtl. mit genauer Erklärung dessen, was man mit dem Material vorhat. Wenn man diese Erlaubnis nicht ausdrücklich bekommt, bedeutet das: Finger wech! Sonst kann es sehr teuer werden.
So mancher hat schon eine Abmahnung mit drei- bis vierstelligen Kostenrechnungen erhalten, weil er bei Ebay ohne zu fragen „Fremdbilder“ benutzt hat.

Andere Frage, wenn man ein Programm im Internet zum Download
anbietet reicht ein deutlicher Verweis auf der Homepage
und/oder innrerhalb des Programms aus, das man keine
Gewährleistung für fehlerhafte Anwendung des Programms oder
evtl. kleine Programmfehler, welche zu falschen Ergebnissen
führen können, übernimmt??

Ich bin kein Jurist, aber ich würde es so machen: Auf die Homepage UND in das Programm kommt der Hinweis auf den Haftungsausschluss in Zusammenhang mit dem Programmeinsatz. Wer sich mit dem Haftungsausschluss nicht einverstanden erklärt, ist nicht berechtigt, das Programm zu verwenden. (Und wer es trotzdem tut, kann den Autor dann halt nicht belangen, weil er Verbotenes tut)

Kann man sich gegen die gestellten Fragen ohne! teuere
Versicherung anders absichern, falls die gestellten Fragen in
irgendeiner Form einen Rechtsanspruch begründen???

???
So weit ich weiß, gibt es keine Versicherung gegen gestellte Fragen. Man ist ja nicht verpflichtet, sie zu beantworten. Einen Rechtsanspruch allein durch das Stellen von Fragen zu begründen, halte ich für schwer durchsetzbar (zumindest im deutschen Rechtssystem).
:wink:))

Hallo
das habe ich alles woh verstanden und befürchtet. Also ein bischen Bammel habe ich da schon vor.

Daher wird es wohl besser sein, meine Hilfe und Daten nochmals genau zu druchforsten und evtl. Bilder wegzulassen. So wichtig sind die manchmal auch nicht, Sie dienen lediglich der Erklärung.

Das mit dem Haftungsausschluss hört sich gut und zumindest professionell an und es scheint eine Möglichkeit zu bieten, etwaige Nutzer bereits vor der Verwendung unweigerlich darauf hinzuweisen, was sie da tun.

In der Hinsicht also vielen Dank.

Es können sich aber auch gerne noch andere Meinungen zu Wort melden.