hallo
mich beschäftigen seit geraumer zeit einige fragen zur betriebs- und nebenkostenabrechnung.
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Darf ein Vermieter die Kaution nach Auszug des Mieters einbehalten um evtl. offene Betriebs- und Nebenkosten daraus zu begleichen?
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Soweit ich weiss „verjährt“ eine offene Betriebskostenabrechnung die noch nicht in Rechnung gestellt wurde 12 Monate nach Jahresfrist, das heisst 2006 würde dieses Jahr am 31.12.2007 verfallen und dürfte nicht mehr geltend gemacht werden. Verfallen damit automatisch auch Guthaben zuviel im voraus geleisteter Zahlungen seitens des Mieters?
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Der Vermieter ist innerhalb von 12 Monaten zur Abrechnung verpflichtet. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Mieter vom Vermieter die Rückzahlung der kompletten Vorauszahlung der Nebenkosten verlangen. Ist dies richtig?
soweit zu meinen wichtigsten fragen … ich hoffe auf klärung bzw. richtigstellung
mfg und vielen dank im voraus
Hallo
hallo
mich beschäftigen seit geraumer zeit einige fragen zur
betriebs- und nebenkostenabrechnung.
- Darf ein Vermieter die Kaution nach Auszug des Mieters
einbehalten um evtl. offene Betriebs- und Nebenkosten daraus
zu begleichen?
ja darf er , aber nur in begründbarern Höhe (evtl. jhrl. Nachzahlung des M)
- Soweit ich weiss „verjährt“ eine offene
Betriebskostenabrechnung die noch nicht in Rechnung gestellt
wurde 12 Monate nach Jahresfrist, das heisst 2006 würde dieses
Jahr am 31.12.2007 verfallen und dürfte nicht mehr geltend
gemacht werden. Verfallen damit automatisch auch Guthaben
zuviel im voraus geleisteter Zahlungen seitens des Mieters?
Guthaben des M verfallen nicht
- Der Vermieter ist innerhalb von 12 Monaten zur Abrechnung
verpflichtet. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Mieter vom
Vermieter die Rückzahlung der kompletten Vorauszahlung der
Nebenkosten verlangen. Ist dies richtig?
Was für ein Unfug…der VM muss ja schliesslich auch seine Abschläge bei den Versorgern zahlen…
soweit zu meinen wichtigsten fragen … ich hoffe auf klärung
bzw. richtigstellung
mfg und vielen dank im voraus
büdde büdde
Der Kater ( der sich nie ein Mietshaus zulegen würde:wink:)
- Soweit ich weiss „verjährt“ eine offene
Betriebskostenabrechnung die noch nicht in Rechnung gestellt
wurde 12 Monate nach Jahresfrist, das heisst 2006 würde dieses
Jahr am 31.12.2007 verfallen und dürfte nicht mehr geltend
gemacht werden. Verfallen damit automatisch auch Guthaben
zuviel im voraus geleisteter Zahlungen seitens des Mieters?
Guthaben des M verfallen nicht
versteh ich das richtig … gutehaben des Mieters verfallen auch nach jahresfrist nicht, forderungen des vermieters aber schon ?