Allgemeines zur Betriebskostenabrechnung / Kaution

hallo

mich beschäftigen seit geraumer zeit einige fragen zur betriebs- und nebenkostenabrechnung.

  1. Darf ein Vermieter die Kaution nach Auszug des Mieters einbehalten um evtl. offene Betriebs- und Nebenkosten daraus zu begleichen?

  2. Soweit ich weiss „verjährt“ eine offene Betriebskostenabrechnung die noch nicht in Rechnung gestellt wurde 12 Monate nach Jahresfrist, das heisst 2006 würde dieses Jahr am 31.12.2007 verfallen und dürfte nicht mehr geltend gemacht werden. Verfallen damit automatisch auch Guthaben zuviel im voraus geleisteter Zahlungen seitens des Mieters?

  3. Der Vermieter ist innerhalb von 12 Monaten zur Abrechnung verpflichtet. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Mieter vom Vermieter die Rückzahlung der kompletten Vorauszahlung der Nebenkosten verlangen. Ist dies richtig?

soweit zu meinen wichtigsten fragen … ich hoffe auf klärung bzw. richtigstellung

mfg und vielen dank im voraus

Hallo

hallo

mich beschäftigen seit geraumer zeit einige fragen zur
betriebs- und nebenkostenabrechnung.

  1. Darf ein Vermieter die Kaution nach Auszug des Mieters
    einbehalten um evtl. offene Betriebs- und Nebenkosten daraus
    zu begleichen?

ja darf er , aber nur in begründbarern Höhe (evtl. jhrl. Nachzahlung des M)

  1. Soweit ich weiss „verjährt“ eine offene
    Betriebskostenabrechnung die noch nicht in Rechnung gestellt
    wurde 12 Monate nach Jahresfrist, das heisst 2006 würde dieses
    Jahr am 31.12.2007 verfallen und dürfte nicht mehr geltend
    gemacht werden. Verfallen damit automatisch auch Guthaben
    zuviel im voraus geleisteter Zahlungen seitens des Mieters?

Guthaben des M verfallen nicht

  1. Der Vermieter ist innerhalb von 12 Monaten zur Abrechnung
    verpflichtet. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Mieter vom
    Vermieter die Rückzahlung der kompletten Vorauszahlung der
    Nebenkosten verlangen. Ist dies richtig?

Was für ein Unfug…der VM muss ja schliesslich auch seine Abschläge bei den Versorgern zahlen…

soweit zu meinen wichtigsten fragen … ich hoffe auf klärung
bzw. richtigstellung

mfg und vielen dank im voraus

büdde büdde

Der Kater ( der sich nie ein Mietshaus zulegen würde:wink:)

  1. Soweit ich weiss „verjährt“ eine offene
    Betriebskostenabrechnung die noch nicht in Rechnung gestellt
    wurde 12 Monate nach Jahresfrist, das heisst 2006 würde dieses
    Jahr am 31.12.2007 verfallen und dürfte nicht mehr geltend
    gemacht werden. Verfallen damit automatisch auch Guthaben
    zuviel im voraus geleisteter Zahlungen seitens des Mieters?

Guthaben des M verfallen nicht

versteh ich das richtig … gutehaben des Mieters verfallen auch nach jahresfrist nicht, forderungen des vermieters aber schon ?

hh