Allgemeines zur Wiedereingliederung

Hallo,
ich bin mittlerweile 6 Wochen und einen Tag krank geschrieben. Hätte ich danach einen Anspruch auf Wiedereingliederung und, falls ja, wie geht das vor sich und was für ein Anspruch genau ist das eigentlich?
Wenn eine Reha (beantragt, noch keine Antwort) erfolgt, ändert das etwas oder gibt es gar eine zweite Wiedereingliederung im Anschluss daran?
Gruß
Spora Disch

Hi,

gute Besserung erstmal!

Grundsätzlich ja, allerdings lässt sich das

nicht so einfach beantworten. Es gibt offensichtlich verschiedene Modelle, und es hängt sicherlich auch von deinem AG ab:

Für weitere Fragen kannst du dich evtl. an die hier wenden: https://www.bar-frankfurt.de/

Gruß
Christa

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Moin,

dein Anspruch ergibt sich aus SGB V §74. Wie die Eingliederung erfolgt, ist von deinem Arzt abhängig. Er muss beurteilen, wie belastbar du bist. Während der Wiedereingliederung beziehst du weiterhin Krankengeld. Der AG bekommt von der KK ein Formular, welches er ausfüllen muss und an die KK zurücksenden muss. Zahlt dir der AG während der Wiedereingliederung Arbeitsentgelt, wird das auf das Krankengeld angerechnet.

Soon

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Herzlichen Dank euch beiden!
Dann werde ich erst mal mit meiner Ärztin sprechen und danach ggf. mit der Personalabteilung. Und den Links folgen natürlich.

Hallo,
wenn du das willst ist das wirklich super und erfahrungsmäss die absolute Ausnahme, dass ein Versicherter schon nach sieben Wochen sich selbst danach erkundigt. Die Kasse wird dir sehr dankbar sein - vorbildlich.
Mein Rat - mit dem Arzt und dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und einen Wiedereingliederungsplan aufstellen, diesen dann an die Krankenkasse und los geht es.
Ziel der Wiedereingliederungsmassnahme ist grundsaetzlich wieder die Arbeitsfähigkeit und Belastung zu erreichen, die vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorlag, also vorher 36 Stunden wöchentlich als bsp. Sachbearbeiter/in - nachher wieder 36 Stunden wöchentlich als Sachbearbeiter/in. Allerdings kann das Ziel auch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber anders formuliert werden, z.B. nur noch 20 Stunden wöchentlich oder nicht mehr als Sachbearbeiter/in sondern als Bürokraft o.ä. - wichtig ist eben nur, dass nach dem geplanten Ende der Wiedereingliederungsmassnahme das Ende der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldzahlung) steht
Gruss
Czauderna

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