Hallo
ein Mieter wohnt in einem Mehrparteienhaus ( 8 ).
Eine Wohnung musste nach einen Todefall komplett renoviert und Grundsaniert werden.
Nun sollen die anderen Mieter hier eine Teil der Rechnung bezahlen.
Ist das überhaupt rechtens ? Muss nicht der Besitzer der Wohnung das übernehmen ? Was haben die anderen Mieter damit am Hut ?
MfG
Hallo !
Richtig,das ist allein Sache des Vermieters.
Renovierungs- und Instandhaltungskosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden,das ginge nur bei allgemeinen Modernisierungen.
Aber dann natürlich auch nur,wenn man selbst davon betroffen wäre.
Also bei neuen Fenstern im ganzen Haus, das kann dann zu gewissen Teilen umgelegt werden auf die Miethöhe.
Bekommt nur eine Whg. neue Fenster,dann kann das nur für die betreffende Whg. zum Teil umgelegt werden. Nicht etwa aufs ganze Haus und alle Mieter.
MfG
duck313