Allgemeins zum Thema Umsatzsteuer

Hi Leute!

Ich habe mal ein paar grundlegende Fragen zum Thema Umsatzsteuer und würde diese Fragen gerne anhand von Fallbeispielen erläutern.

Angenommen Herr Mustermann gründet, neben seinem eigentlich Job als Arbeitnehmer einer Firma, ein Kleinunternehmen.

Variante A - ohne Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweisung.
A1) Heißt das dass das Finananzamt generell auf diese Steuer verzichtet oder wer bezahtl im Endefekt diese Steuer?
A2) Kann der Kunde (z.B. eine Firma) dann diese Rechnung nicht mehr von der Steuer absetzen da auch keine Steuer ausgewiesen wurde?
A3) Wenn sich Herr Mustermann irgendwelche Gegenstände etc. anschafft die er für sein Kleinunternehmen benötigt, kann er diese dann von der Steuer absetzen obwohl er ohne Umsatzsteuer arbeitet?

Variante B - mit Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung an den Kunden auf der er die Umsatzsteuer ausweist. Nun muss er evtl. monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
B1) Heißt das also im Klartext dass sich das Finanzamt dann diese Umsatzsteuer von Herrn Mustermann holt?
B2) Wann muss dann diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden? Passiert das monatlich über eine Einzugsermächtigung des Finanzamts oder jährlich mit der Abschlussrechnung (z.B. EÜR)?
B3) Herr Mustermann kann bei der Lösung mit Umsatzsteuerausweisung ja auch bei der Beschaffung von Gegenständen, die er für seine kleinunternehmerische Tätigkeit benötigt, bereits beim Kauf die Umsatzsteuer abziehen.
B3.1) Wie funktioniert das genau? Kann Herr Mustermann in ein Geschäft gehen (z.B. Computergeschäft), sich einen Computer kaufen und dann die Rechnung ohne Umsatzsteuer (bzw. MwSt.) bezahlen? Und muss dann der Verkäufer diese Umsatzsteuer auch nicht abführen?
B3.2) Oder muss Herr Mustermann die Rechnung inkl. Steuer bezahlen und kann sich die Steuer anschl. vom Finanzamt wieder holen?
B3.3) Oder muss Herr Musteramnn die Rechnung inkl. Steuer bezahlen und die Steuer wird am Jahresende mit der EÜR verrechnet und erhält dann hier die Steuer wieder zurück?
B3.4) Was aber im Falle einer größeren Anschaffung bei der der Betrag der Steuer auch nicht ganz zu verachten ist. Muss Herr Mustermann dann diese Steuer vorstrecken (was aber ggfs. relativ hohe finanzielle Belastungen bedeuten könnte).

Sorry für meine, evtl. doofen Fragen, aber da ich kein Buchhalter, Steuerberater o.Ä. bin, habe ich mich mit diesem Thema noch nie beschäftigen müssen.

Danke und schöne Grüße
Sigi

Ach ja.

Hab noch was vergessen.

Gibt es denn evtl. Internetseiten, oder sonstige Quellen die sich
mit diesem Thema beschäftigen und auf denen man sich ausführlichst
informieren kann?

Danke und schöne Grüße
Sigi

A1) Heißt das dass das Finananzamt generell auf diese Steuer
verzichtet oder wer bezahtl im Endefekt diese Steuer?

§ 19 UStG: „…wird nicht erhoben…“. Zahlt also niemand.

A2) Kann der Kunde (z.B. eine Firma) dann diese Rechnung nicht
mehr von der Steuer absetzen da auch keine Steuer ausgewiesen
wurde?

Was heisst „von der Steuer absetzen“?
Vorsteuer kann der Kunde keine ziehen, Betriebsausgabe ist die Rechnung aber trotzdem.

A3) Wenn sich Herr Mustermann irgendwelche Gegenstände etc.
anschafft die er für sein Kleinunternehmen benötigt, kann er
diese dann von der Steuer absetzen obwohl er ohne Umsatzsteuer
arbeitet?

Wieder die gleiche Frage wie oben!
Vorsteuerabzug hat der Herr M keinen, die Rechnung ist aber Betriebsausgabe.

Variante B - mit Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung an den Kunden auf der
er die Umsatzsteuer ausweist. Nun muss er evtl. monatlich eine
Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
B1) Heißt das also im Klartext dass sich das Finanzamt dann
diese Umsatzsteuer von Herrn Mustermann holt?

Ja, aber der Herr M hat die USt ja vom Kunden bekommen, reicht diese also nur durch ans FA.

B2) Wann muss dann diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt
werden? Passiert das monatlich über eine Einzugsermächtigung
des Finanzamts oder jährlich mit der Abschlussrechnung (z.B.
EÜR)?

Der Herr M gibt zunächst monatlich, dann uU vierteljählich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab, und überweist die Zahllast an das FA bzw erhält den Erstattungsanspruch überwiesen.

B3) Herr Mustermann kann bei der Lösung mit
Umsatzsteuerausweisung ja auch bei der Beschaffung von
Gegenständen, die er für seine kleinunternehmerische Tätigkeit
benötigt, bereits beim Kauf die Umsatzsteuer abziehen.
B3.1) Wie funktioniert das genau? Kann Herr Mustermann in ein
Geschäft gehen (z.B. Computergeschäft), sich einen Computer
kaufen und dann die Rechnung ohne Umsatzsteuer (bzw. MwSt.)
bezahlen?

Nein, Herr M hat einen Vorsteuerabzug und bekommt den Betrag vom FA.

Und muss dann der Verkäufer diese Umsatzsteuer auch
nicht abführen?

Doch, er bekommt sie ja.

B3.2) Oder muss Herr Mustermann die Rechnung inkl. Steuer
bezahlen und kann sich die Steuer anschl. vom Finanzamt wieder
holen?

siehe oben

B3.3) Oder muss Herr Musteramnn die Rechnung inkl. Steuer
bezahlen und die Steuer wird am Jahresende mit der EÜR
verrechnet und erhält dann hier die Steuer wieder zurück?

Hä???

B3.4) Was aber im Falle einer größeren Anschaffung bei der der
Betrag der Steuer auch nicht ganz zu verachten ist. Muss Herr
Mustermann dann diese Steuer vorstrecken (was aber ggfs.
relativ hohe finanzielle Belastungen bedeuten könnte).

siehe oben

Sorry für meine, evtl. doofen Fragen, aber da ich kein
Buchhalter, Steuerberater o.Ä. bin, habe ich mich mit diesem
Thema noch nie beschäftigen müssen.

Wer ein Unternehmen gründen will sollte sich VORHER ausführlich von einem StB beraten lassen, besonders wenn gar so wenig Grundwissen vorhanden ist.

Hallo

Variante A - ohne Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung ohne
Umsatzsteuerausweisung.
A1) Heißt das dass das Finananzamt generell auf diese Steuer
verzichtet oder wer bezahtl im Endefekt diese Steuer?

Nein! Das Finanzamt verzichtet nur auf den Teil der Umsatsteuer der auf den Gewinn anfallen würde. Für den Einkaufspreis bezahlt der Unternehmer ja MWSteuer.

A2) Kann der Kunde (z.B. eine Firma) dann diese Rechnung nicht
mehr von der Steuer absetzen da auch keine Steuer ausgewiesen
wurde?

Die Frage ist nicht korrekt. Das sogenannte Absetzen einer Rechnung hat erstmal wenig mit der Umsatzsteuer zu tun. Richtig ist jedoch das der der Kunde die Umsatzsteuer in der Regel nicht mehr als Vorsteuer verbuchen kann.

Eine kleine Erläuterung zu Vorsteuer und Umsatzsteuer. Eine Firma verkauft in einem Monat ein Produkt für 100 € + 19 % MWST. Die 19 € muss die Firma an das Finanzamt abführen. Im gleichen Monat kauft die Firma für 119 € ein, hier kann die Firma 19 € Vorsteuer rückfordern, die Umsatzsteuerschuld beträgt für diesen Monat dann 0 €.

Der gewerbliche Käufer (Wiederverkäufer oder gewerbliche Nutzer) dieses Produkts hat demnach 119 € bezahlt, kann jedoch die jetzt Vorsteuer genannten 19 % vom Finanzamt zurückfordern. In der Regel verrechnet er die Vorsteuer mit der Umsatzsteuerschuld. Er muss also nur für die Differenz EK --> VK tatsächlich Umsatzsteuer abführen. Kauft der Unternehmer mehr ein als er erlöst bekommt er die bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

A3) Wenn sich Herr Mustermann irgendwelche Gegenstände etc.
anschafft die er für sein Kleinunternehmen benötigt, kann er
diese dann von der Steuer absetzen obwohl er ohne Umsatzsteuer
arbeitet?

Nicht über die Umsatzsteuer sondern nur von Erträgen.

Variante B - mit Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung an den Kunden auf der
er die Umsatzsteuer ausweist. Nun muss er evtl. monatlich eine
Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Ja. Monatlich, vierteljährlich oder auch andere Zeiträume.

B1) Heißt das also im Klartext dass sich das Finanzamt dann
diese Umsatzsteuer von Herrn Mustermann holt?

Ja, siehe oben

B2) Wann muss dann diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt
werden? Passiert das monatlich über eine Einzugsermächtigung
des Finanzamts oder jährlich mit der Abschlussrechnung (z.B.
EÜR)?

Je nach Veranlagung, monatlich, vierteljährlich siehe oben.

B3) Herr Mustermann kann bei der Lösung mit
Umsatzsteuerausweisung ja auch bei der Beschaffung von
Gegenständen, die er für seine kleinunternehmerische Tätigkeit
benötigt, bereits beim Kauf die Umsatzsteuer abziehen.

Ja kann er. Bringt Geld in die Kasse wenn der Neuunternehmer viel investiert.

B3.1) Wie funktioniert das genau? Kann Herr Mustermann in ein
Geschäft gehen (z.B. Computergeschäft), sich einen Computer
kaufen und dann die Rechnung ohne Umsatzsteuer (bzw. MwSt.)
bezahlen? Und muss dann der Verkäufer diese Umsatzsteuer auch
nicht abführen?

Beim Kauf eines PC´S kann nur die Vorsteuer von 19 % vom Finanzamt rückgefordert werden. Anschaffungskosten müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Der Verkäufer muss die 19 % immer buchen, der Käufer immer bezahlen. Ausnahmen sind EU Einfuhren.

B3.2) Oder muss Herr Mustermann die Rechnung inkl. Steuer
bezahlen und kann sich die Steuer anschl. vom Finanzamt wieder
holen?

Ja so ist es

B3.3) Oder muss Herr Musteramnn die Rechnung inkl. Steuer
bezahlen und die Steuer wird am Jahresende mit der EÜR
verrechnet und erhält dann hier die Steuer wieder zurück?

Nein

B3.4) Was aber im Falle einer größeren Anschaffung bei der der
Betrag der Steuer auch nicht ganz zu verachten ist. Muss Herr
Mustermann dann diese Steuer vorstrecken (was aber ggfs.
relativ hohe finanzielle Belastungen bedeuten könnte).

Vorstrecken ja, nach Umsatzsteuererklärung kommt die Kohle zurück, bzw. wird verrechnet.

Eine Umsatzsteuerpflicht kann sich auch für Kleinunternehmen rechnen wenn höhere Anschaffungskosten zu erwarten sind. Allerdings ist hierbei mehr Buchführung nötig da die Umsatssteuermeldungen laufend und pünktlich an das Finanzamt gehen müssen. Bei verspäteten Anmeldungen fallen schnell hohe Kosten an.

Noch zum Schluss. Vorsteuer, Umsatzsteuer und MWST sind identisch. Vorsteuer heisst es beim gewerblichen Käufer wenn er die Einkäufe bucht, Umsatzsteuer heisst es beim gewerblichen Verkäufer wenn er die Erlöse verbucht, MWST heisst es auf der Rechnung wenn der Unternehmer an den Endkunden verkauft. Es sind jeweils 19 %, bzw. 7 %.

Gruss vonsales