Hi Leute!
Ich habe mal ein paar grundlegende Fragen zum Thema Umsatzsteuer und würde diese Fragen gerne anhand von Fallbeispielen erläutern.
Angenommen Herr Mustermann gründet, neben seinem eigentlich Job als Arbeitnehmer einer Firma, ein Kleinunternehmen.
Variante A - ohne Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweisung.
A1) Heißt das dass das Finananzamt generell auf diese Steuer verzichtet oder wer bezahtl im Endefekt diese Steuer?
A2) Kann der Kunde (z.B. eine Firma) dann diese Rechnung nicht mehr von der Steuer absetzen da auch keine Steuer ausgewiesen wurde?
A3) Wenn sich Herr Mustermann irgendwelche Gegenstände etc. anschafft die er für sein Kleinunternehmen benötigt, kann er diese dann von der Steuer absetzen obwohl er ohne Umsatzsteuer arbeitet?
Variante B - mit Umsatzsteuerausweisung.
Herr Mustermann erstellt eine Rechnung an den Kunden auf der er die Umsatzsteuer ausweist. Nun muss er evtl. monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
B1) Heißt das also im Klartext dass sich das Finanzamt dann diese Umsatzsteuer von Herrn Mustermann holt?
B2) Wann muss dann diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden? Passiert das monatlich über eine Einzugsermächtigung des Finanzamts oder jährlich mit der Abschlussrechnung (z.B. EÜR)?
B3) Herr Mustermann kann bei der Lösung mit Umsatzsteuerausweisung ja auch bei der Beschaffung von Gegenständen, die er für seine kleinunternehmerische Tätigkeit benötigt, bereits beim Kauf die Umsatzsteuer abziehen.
B3.1) Wie funktioniert das genau? Kann Herr Mustermann in ein Geschäft gehen (z.B. Computergeschäft), sich einen Computer kaufen und dann die Rechnung ohne Umsatzsteuer (bzw. MwSt.) bezahlen? Und muss dann der Verkäufer diese Umsatzsteuer auch nicht abführen?
B3.2) Oder muss Herr Mustermann die Rechnung inkl. Steuer bezahlen und kann sich die Steuer anschl. vom Finanzamt wieder holen?
B3.3) Oder muss Herr Musteramnn die Rechnung inkl. Steuer bezahlen und die Steuer wird am Jahresende mit der EÜR verrechnet und erhält dann hier die Steuer wieder zurück?
B3.4) Was aber im Falle einer größeren Anschaffung bei der der Betrag der Steuer auch nicht ganz zu verachten ist. Muss Herr Mustermann dann diese Steuer vorstrecken (was aber ggfs. relativ hohe finanzielle Belastungen bedeuten könnte).
Sorry für meine, evtl. doofen Fragen, aber da ich kein Buchhalter, Steuerberater o.Ä. bin, habe ich mich mit diesem Thema noch nie beschäftigen müssen.
Danke und schöne Grüße
Sigi