Hallo,
ich habe folgende Fragen: Gibt es allgemeine Regeln, welche Kosten unter dem Begriff „Allgemeinstrom“ in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden? Müssen diese detailliert aufgeschlüsselt werden? Sofern nur die Treppenhausbeleuchtung abgerechnet wird, gibt es Einspruchmöglichkeiten, sofern diese unverhältnismässug hoch erscheinen?
Hallo,
ich habe folgende Fragen: Gibt es allgemeine Regeln, welche
Kosten unter dem Begriff „Allgemeinstrom“ in der
Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden? Müssen diese
detailliert aufgeschlüsselt werden?
Selbstverständlich. Auch für den Gemeinstrom sollte ein eigener Zähler vorhanden sein. Dies erübrigt dann alle Zweifel.
Sofern nur die
Treppenhausbeleuchtung abgerechnet wird, gibt es
Einspruchmöglichkeiten, sofern diese unverhältnismässug hoch
erscheinen?
Auch dies geht. Der Mieter darf seine Abrechnung prüfen und der Vm muss ihm alle Abrechnungsunterlagen zur Einsicht gewähren. Dann kann der Mieter es genau nachrechnen.
ich habe folgende Fragen: Gibt es allgemeine Regeln, welche
Kosten unter dem Begriff „Allgemeinstrom“ in der
Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden? Müssen diese
detailliert aufgeschlüsselt werden?
im Gegensatz zum Vorschreiber würde ich sagen: nein. Wie soll das aufgeschlüsselt werden? Es gibt einen Allgemeinstromzähler und das war’s. Man kann doch schlecht erwarten, für jede Treppenhausbirne, für die Heizung, für die Umwälzpumpe etc einen eigenen Zähler zu setzen.
Vielen Dank erst einmal für die Hilfe! Welche Kosten werden denn üblicherweise unter dem Posten „Allgemeinstrom“ geführt? Ich habe gehört, dass auch Stromkosten für für die Heizung darunterfallen können. Treten diese auch bei Gasheizungen auf?
Vielen Dank erst einmal für die Hilfe! Welche Kosten werden
denn üblicherweise unter dem Posten „Allgemeinstrom“ geführt?
Ich habe gehört, dass auch Stromkosten für für die Heizung
darunterfallen können. Treten diese auch bei Gasheizungen auf?
Ja. Die Dinger zünden nicht von alleine. Und eine Pumpe braucht auch Strom, und davon nicht wenig.