Hallo zusammen,
folgende Sachlage:
2 Parteienhaus, beides Mieter.
Frage A:
Der Allgemeinstrom wird über den normalen Stromzähler des Mieters A mitgezählt.
Am Ende des Jahres soll Mieter B 5%, der gesamten (!) Stromrechnung des Mieters A als Pauschale an Ihm überweisen. Ist die 5% Pauschale Rechtens, da kein separarter Stromzähler für den Allgemeinstrom vorhanden ist?
Frage B:
Im Treppenhaus befinden sich zwei Lampen. Oben im Flur und unten im Flur.
Die untere Lampe läuft über den Stromzähler des Mieters A ( 5% Übernahme wie oben beschrieben)
Die obere Flurlampe allerdings wurde dem anderen Mieter zu 100% angerechnet, auf seinen direkten Stromzähler. Ist das rechtens? Wenn ein Aufzug im Haus vorhanden wäre, dann wäre der Mieter im Erdgeschoss doch auch nicht davon befreit, nur weil dieser in nicht benutzen wurde, oder? Die Gesamte Flurbeleuchtung gehört doch zum Allgemeinstrom, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.