Allgemeinstrom - Pauschalumlage 5% von der Gesamtstromrechnung des anderen Mieters

Hallo zusammen,

folgende Sachlage:
2 Parteienhaus, beides Mieter.

Frage A:
Der Allgemeinstrom wird über den normalen Stromzähler des Mieters A mitgezählt.
Am Ende des Jahres soll Mieter B  5%, der gesamten (!) Stromrechnung des Mieters A als Pauschale an Ihm überweisen. Ist die 5% Pauschale Rechtens, da kein separarter Stromzähler für den Allgemeinstrom vorhanden ist?

Frage B:
Im Treppenhaus befinden sich zwei Lampen. Oben im Flur und unten im Flur.
Die untere Lampe läuft über den Stromzähler des Mieters A ( 5% Übernahme wie oben beschrieben)

Die obere Flurlampe allerdings wurde dem anderen Mieter zu 100% angerechnet, auf seinen direkten Stromzähler. Ist das rechtens? Wenn ein Aufzug im Haus vorhanden wäre, dann wäre der Mieter im Erdgeschoss doch auch nicht davon befreit, nur weil dieser in nicht benutzen wurde, oder? Die Gesamte Flurbeleuchtung gehört doch zum Allgemeinstrom, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Da das Wort Allgemeinstrom ja aussagt, dass alle Mieter dafür bezahlen müssen, sollte der Vermieter für eine gerechte Verteilung der Kosten sorgen. Da dies aber sicherlich mit sehr hohen Kosten verbunden sein wird, wäre hier ein klärendes Gespräch aller Parteien angebracht. 5% der Stromkosten ist auf jeden Fall zu hoch gegriffen.

Es dürfte doch nicht schwer sein, den Verbrauch der Treppenhausbeleuchtung halbwegs sicher zu berechnen und aufs Jahr hochzurechnen. Auch sollte man sich vom Begriff „rechtens“ lösen, denn um herauszufinden was da zutrifft wäre die Einschaltung eines Anwaltes/Gerichts nötig.

Hallo Markus,

sicherlich ist alles eine Frage der Vereinbarung.
Ist diese Regelung bei Einzug vertraglich festegehalten worden? Dann haben Sie mit Ihrer Unterschrift die Zustimmung gegeben.
Andernfalls ist es ein Unding so abzurechnen.
Der Vermieter müsste ggf. einen sep.Stromzähler anbringen lassen.
Wer in diesem Forum fragt, möchte natürlich gerne den Gang zum RA umgehen.
Im Zweifel würde ich mir dort dennoch Rat holen und empfehle Ihnen das auch.

Viel Glück!