Hallo zusammen,
folgende Sachgrundlage:
2 Parteienhaus, beides Mieter.
Unten Mieter A, Oben Mieter B
Frage A:
Der Allgemeinstrom wird über den Stromzähler des Mieters A
gezählt.
Am Jahresende soll Mieter B, 5% von der gesamten(!)
Stromrechnung des Mieters A, an ihm als Pauschale überweisen.
Ist das rechtens?
Grundsätzlich NEIN.
Es kann aber vertraglich so geregelt sein.
Man müsste wissen was Allgemeinstrom im Hause eigentlich ist. Gibt’s eine Zentralheizung ? Dann ist da einiges an Stromverbrauch für Heizung und Pumpen.
Licht wäre der geringste Teil daran.
Frage B:
Im Hausflur befinden sich verschiedene Lampen.
Nur die untersten Lampen wird über den Stromzähler des Mieters
A gezählt.
Aber wenn B ins Haus kommt, dann schaltet er auch unten Licht ein ?
Die obere Flurlampe läuft direkt über den Zähler des Mieters
B, der oben wohnt.
Gehört Hausflur nicht zum Allgemeinstrom, darf die Lampe
direkt den Bewohner des Flurs zugewiesen werden? Eigentlich
doch nicht, da ein Aufzug z.b. auch alle zahlen müssen, auch
wer im Erdgeschoss wohnt.
Üblich gibt’s einen Gemeinschaftszähler für Treppenhaus- und Außenlicht, Heizung und sonstige Haustechnik.
Nur hier ja gerade nicht, weil es offenbar ein umgebautes Einfamilienhaus ist, man konnte oder wollte die Stromversorgung nicht komplett trennen. Man hat also gerade keinen Gemeinschaftsstromkreis mit Zähler geschaffen.
Will B jetzt auch dem A einen bestimmten Prozentsatz für das ihm zugeordnete obere Flurlicht in Rechnung stellen ?
Das muss doch alles mit dem Vermieter geregelt sein oder ist B nur ein Untermieter von A ? Auch da müsste es eine Regelung zwischen A und B geben.
Wenn es keine Reglung gibt, dann müsste B auch nichts an A zahlen. A kann und sollte sich auch an Vermieter wenden, der Allgemeinstrom trennen und abrechnen lässt.
Das kostet dann aber auch Geld, was beide (A und B) zahlen müssen.
MfG
duck313